Direkt zum Inhalt
René Benko im Gerichtssaal nach seiner Verurteilung zu 30 Monaten Haft wegen betrügerischer Krida.
René Benko im Gerichtssaal in Innsbruck. Der frühere Signa Gründer wurde wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
René Benko im Gerichtssaal in Innsbruck. Der frühere Signa Gründer wurde wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
APA-Images / APA / EXPA

Benko verurteilt: 30 Monate unbedingte Haft

22.09.2026 um 16:54, Stefanie Hermann
min read
René Benko ist wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Im Zentrum stand eine Mietvorauszahlung.

René Benko ist am Landesgericht Innsbruck erneut wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen worden. Der Signa Gründer erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro.

Benko erhält 30 Monate unbedingte Haft

Der frühere Signa Gründer René Benko ist am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden. Der Schöffensenat sprach Benko im Zusammenhang mit einer Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro schuldig. Das Urteil ist hinsichtlich des Strafmaßes und des neu verhandelten Anklagepunkts noch nicht rechtskräftig.

Mietvorauszahlung über 360.000 Euro im Zentrum

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Vorauszahlung für die Miete einer Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Die Staatsanwaltschaft warf Benko vor, durch die Zahlung Gläubigerinteressen beeinträchtigt zu haben. Der Oberste Gerichtshof hatte einen früheren Freispruch in diesem Punkt aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung nach Innsbruck zurückverwiesen.

Benko bekannte sich nicht schuldig. „Ich und wir alle haben es damals nicht für möglich gehalten, dass die Sanierung der Signa-Gruppe nicht gelingen wird“, so Benko vor Gericht. Nach eigenen Angaben zahlte er zu diesem Zeitpunkt noch weiteres Geld in das Unternehmen ein.

Benko verteidigt Vertrag für Hungerburg Villa

Die Konditionen für die Villa seien laut Benko am Markt orientiert gewesen. Als Gegenleistung für die Vorauszahlung habe es zunächst ein mietfreies Jahr gegeben. Danach sei eine monatliche Miete von 7.500 Euro vorgesehen gewesen.

Benko argumentierte zudem, die Vorauszahlung habe ihm insgesamt 90.000 Euro erspart. Die Familie habe ursprünglich in die Villa ziehen wollen. Dazu sei es zunächst wegen der starken medialen Aufmerksamkeit nicht gekommen. Mittlerweile lebe seine Familie nach seinen Angaben ausschließlich dort.

Staatsanwaltschaft sah Gläubiger geschädigt

Die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft bewertete die Zahlung hingegen als wirtschaftlich und sachlich nicht vertretbar. Nach Ansicht der Anklage wurde dadurch Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entzogen beziehungsweise deren Befriedigung geschmälert.

Benko habe den Mietvertrag selbst entworfen und das Geschäft initiiert. Vermieterin war die RB Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung. Die Staatsanwaltschaft verwies außerdem darauf, dass der Vertrag im Herbst 2023 abgeschlossen worden sei, als sich die Signa Gruppe bereits in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand.

Verteidigung forderte Freispruch für Benko

Benko Verteidiger Norbert Wess widersprach der Darstellung der Anklage. „Der Mietvertrag war weder böse noch besonders tückisch“, sagte Wess. Seiner Ansicht nach hätte der Vertrag so beendet werden können, dass die Vorauszahlung zurückgefordert wird.

„Man hätte es einfach juristisch anders lösen müssen, dann wäre das Problem erst gar nicht entstanden“, argumentierte Wess. Er forderte einen Freispruch im Zusammenhang mit der Mietvorauszahlung und eine deutliche Reduktion des Strafmaßes.

Frühere Verurteilung bereits rechtskräftig

Bereits zuvor war Benko wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter schuldig gesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Schuldspruch. Das Landesgericht Innsbruck hatte dafür ursprünglich eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesprochen.

Weil der Oberste Gerichtshof gleichzeitig den damaligen Freispruch zur Mietvorauszahlung aufgehoben hatte, musste dieser Teil des Verfahrens neu verhandelt und auch die Gesamtstrafe neu festgesetzt werden. Diese beträgt nun 30 Monate und liegt damit sechs Monate über der ursprünglich verhängten Strafe.

Freispruch bei weiterem Anklagepunkt

In einem weiteren Punkt wurde Benko freigesprochen. Dabei ging es um eine Vorauszahlung von Betriebskosten und den Vorwurf, dadurch Gläubigerinteressen beeinträchtigt zu haben. Die Entscheidung zur Mietvorauszahlung und das nun festgesetzte Strafmaß sind noch nicht rechtskräftig.

more