Jetzt Geld zurückholen: Erste Bank erstattet Bearbeitungsgebühren
Nach Verhandlungen mit der Arbeiterkammer (AK) gibt es eine konsumentenfreundliche Lösung für Bankkunden: Die Erste Bank sowie zahlreiche Sparkassen und die s Bausparkasse erstatten unzulässige Gebühren für Konsum- und Wohnkredite zurück. Ab Montag, dem 10. August 2026, können Betroffene, die für ihren Kredit eine einmalige Bearbeitungsgebühr gezahlt haben, eine einfache Rückerstattung über ein Online-Formular auf der Website ihres Geldinstituts beantragen.
Die Einigung betrifft Verträge der vergangenen 30 Jahre und gilt sowohl für laufende als auch bereits getilgte Darlehen.
Welche Kredite und Gebühren betroffen sind
Von der Einigung zwischen AK und Erste Bank profitieren Kunden, denen beim Abschluss eines Konsum- oder Wohnkredits einmalige Spesen verrechnet wurden. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen wie Baugirokonten sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen eine Darlehensbereitstellungsgebühr angefallen ist.
Die Frist für die Einforderung reicht 30 Jahre rückwirkend zurück. Wurde der Vertrag vor dem 1. Jänner 2019 beendet, müssen Kunden ihren Vertrag (etwa eine Kopie) vorlegen. Wer das Dokument nicht mehr besitzt, kann bei der Bank kostenlos eine Kopie anfordern.
Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer, betont den Erfolg der Verhandlungen in einer Aussendung: „Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren.“
Höhe der Rückerstattung und Staffelung
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die verrechnete Bearbeitungsgebühr mindestens 0,5 Prozent der jeweiligen Kreditsumme ausgemacht hat. Je nach Kreditart unterscheidet sich der erstattete Prozentsatz:
- Konsumkredite: 90 Prozent der Gebühr werden zurückgezahlt.
- Wohnkredite: Je nach Gebührenhöhe gibt es zwischen 35 und 80 Prozent refundiert.
- Kreditvermittlung: Wer den Vertrag über Vermittler abgeschlossen hat, erhält je nach Fall zwischen 225 und 750 Euro.
Mit der pauschalen Abgeltung sind auch Nebenspesen wie Entgelte für Krediteröffnung, Liegenschaftsbewertung, Sicherheitsprüfung und Grundbuchsunterlagen abgedeckt. Die Gebühren für die Ausstellung grundbuchsfähiger Löschungsquittungen müssen jedoch separat geltend gemacht werden.
So stellen Konsumenten den Antrag
Die Abwicklung erfolgt direkt online. Verbraucher können ihre Ansprüche seit dem 10. August 2026 bis spätestens 31. Juli 2027 anmelden. Auf den Portalen der Geldinstitute stehen dafür eigens eingerichtete Formulare bereit.
Insgesamt nehmen neben der Erste Bank und der s Bausparkasse 29 weitere Sparkassen aus ganz Österreich an dieser Regelung teil. Eine Liste aller Institute sowie weitere Hilfestellungen stellt die Arbeiterkammer auf ihrer Website zur Verfügung.
Die wichtigsten Punkte zur Rückerstattung im Überblick:
- Betroffene Institute: Erste Bank, s Bausparkasse sowie 29 regionale Sparkassen.
- Zeitraum: Rückwirkend für Verträge der letzten 30 Jahre.
- Voraussetzung: Verrechnete Bearbeitungsgebühr von mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme.
- Antragsfrist: Ab 10.08.2026 bis zum 31.07.2027 via Online-Formular.