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Ein Schlüssel mit einem Schlüsselanhänger in Form eines Haus liegt auf mehrern Hunderteuroscheinen
Wer in Wien seinen Zweitwohnsitz hat, muss dafür künftig eine Abgabe zahlen.
Wer in Wien seinen Zweitwohnsitz hat, muss dafür künftig eine Abgabe zahlen.
OLENA SAKHATSKA/istockphoto.com

Wohn-Wucher: Zweitwohnbesitzer müssen blechen

14.12.2023 um 08:41, Stefanie Hermann
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Wer in Wien seinen Zweitwohnsitz hat, wird dafür künftig kräftig zur Kasse gebeten. Vor allem für Pendler könnte das teuer werden. Die Höhe der Abgabe variiert.

Wohnen in Wien wird künftig noch einen Tick teurer. Wer seinen Zweitwohnsitz in der Bundeshauptstadt hat, wird dafür künftig kräftig zur Kasse gebeten. Der entsprechende Gesetzesentwurf geht heute in Begutachtung.

Abgabe für Zweitwohnsitze

Ab 2025 wird in Wien eine Abgabe für Zweitwohnsitze fällig, sofern der Hauptwohnsitz nicht auch in Wien liegt. Die jährliche Gebühr beträgt bis zu 60 Quadratmetern 300 Euro, bis zu 130 Quadratmetern 450 Euro und für größere Wohnungen 550 Euro.

Weitere Zu- und Abschläge

Das ist aber noch nicht alles. Die Grundbeträge werden durch verschiedene Zu- und Abschläge ergänzt. Dabei werden Lage und Zustand der Wohnung berücksichtigt. Zuschläge gibt es etwa für jede weitere Wohnung, Abschläge beispielsweise für Wohnungen ohne Stromversorgung. Ausnahmen soll es für Studierendenheime, Pflegewohnhäuser und Arbeiterwohnheime geben.

Verwendung der Einnahmen

Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsabgabe sollen zum Erhalt der städtischen Infrastruktur und des Kulturangebots beitragen. Die "Neubewertung des Abgabensystems" sei angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Gesamtsituation notwendig gewesen, um die Lebensqualität der Stadt auch in Zukunft zu erhalten, erklärt Finanzstadtrat Peter Hanke.

Gebühren für Zweitwohnsitz in Österreich

Inspiration hat sich die Wiener Stadtregierung in den Bundesländern geholt. "Wir haben gesehen, dass ähnliche Modelle bereits in anderen österreichischen Bundesländern umgesetzt wurden", erklärt Markus Ornig (NEOS-Budgetsprecher). Das stimmt. Wien ist nicht die einzige österreichische Stadt, die eine Gebühr für den Zweitwohnsitz einhebt.

Oberösterreich

Oberösterreich erhebt eine "Freizeitwohnungspauschale", die sich nach der Größe der Wohnung richtet. Diese Pauschale beträgt für Wohnungen bis 50 Quadratmeter zwischen 72 Euro und 216 Euro jährlich, und für Wohnungen über 50 Quadratmeter zwischen 270 Euro und 324 Euro. Zusätzlich können Gemeinden einen Zuschlag erheben, der maximal 150 Prozent der Pauschale für kleinere Wohnungen und 200 Prozent für größere Wohnungen beträgt.

Salzburg

In Salzburg gibt es eine besondere Ortstaxe für Ferienwohnungen und dauerhaft abgestellte Wohnwagen. Die jährliche Abgabe wird von den Gemeinden eigenständig erhoben und variiert je nach Größe der Ferienwohnung. Die maximale Abgabe beträgt beispielsweise 760 Euro für Ferienwohnungen über 130 Quadratmeter.

Steiermark

In der Steiermark gibt es derzeit noch keine Zweitwohnsitzabgabe, jedoch wird eine Ferienwohnungsabgabe erhoben. Diese Abgabe hängt von der Größe der Ferienwohnung ab und variiert zwischen 70 Euro und 130 Euro.

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