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Mann mit Kapuze vor Haustüre
Der Ex-Partner ist in die Wohnung eingedrungen.
Der Ex-Partner ist in die Wohnung eingedrungen.
iStock/@LENblR

Leopoldstadt: Ex-Partner dringt in Wohnung ein

15.01.2026 um 13:06, Weekend Redaktion
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In Wien-Leopoldstadt soll ein 22-Jähriger seiner Ex-Partnerin im Stiegenhaus aufgelauert und sie in die Wohnung gedrängt haben. Die Polizei nahm ihn fest.

Ein 22-jähriger Österreicher soll am 14.01.2026 in Wien-Leopoldstadt seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Stiegenhaus aufgelauert haben. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um einen Vorfall häuslicher Gewalt. Der Mann drängte demnach die 25-jährige Frau in ihre Wohnung. Der Vorfall ereignete sich gegen 14:30 Uhr.

Auseinandersetzung im Wohnhaus

Laut Polizei wartete der 22-Jährige im Stiegenhaus des Wohnhauses seiner früheren Lebensgefährtin. Er überwältigte die Frau und drängte sie in ihre Wohnung. Dort soll er sie aufgefordert haben, ihm ihre neue Wohnadresse mitzuteilen, und bedrohte sie mehrfach mit dem Umbringen. Zudem beschädigte der Tatverdächtige im Wohnzimmer mehrere Einrichtungsgegenstände.

Einsatz der Polizei

Die Frau konnte über ihr Mobiltelefon einen Nachbarn verständigen, der sofort den Polizeinotruf wählte. Einsatzkräfte des Stadtpolizeikommandos Brigittenau trafen kurz darauf am Ort des Geschehens ein. Der Tatverdächtige verhielt sich gegenüber den Beamten äußerst aggressiv, beschimpfte sie und versuchte mehrmals zu flüchten. Schließlich wurde er vorläufig festgenommen.

Schutzmaßnahmen und Sicherstellung

Nach dem Vorfall sprachen die Behörden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Mann aus. Bei einer Personsdurchsuchung fanden die Polizisten ein Pfefferspray, das sichergestellt wurde.

Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 22-Jährige auf freiem Fuß angezeigt. Ihm werden laut Polizei unter anderem Hausfriedensbruch, schwere Nötigung, gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung, aggressives Verhalten sowie Erregung ungebührlichen Lärms und Verletzung des öffentlichen Anstandes zur Last gelegt.

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