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Mann arbeitet in einem Covid-Testlabor | Credit: Lifebrain/Christian Husar
Korrektes Vergabeverfahren: Auch zweitinstanzliches Urteil gibt dem Wiener Labor recht.
Korrektes Vergabeverfahren: Auch zweitinstanzliches Urteil gibt dem Wiener Labor recht.
Lifebrain/Christian Husar

Ärztekammer-Klage gegen Corona-Labor abgewiesen

11.04.2022 um 13:34, Rudolf Grüner
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Das Oberlandesgericht Wien spricht sich in allen Punkten für Lifebrain aus.

Gerichtliche Rehabilitation in allen Punkten – und die Klage endgültig vom Tisch: Die Wiener Ärztekammer hatte die Tätigkeit des von der Lifbrain Group betriebene Corona-Testlabor auf der Baumgartner Höhe seit gut einem Jahr wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs bei der öffentlichen Ausschreibung in Frage gestellt und folglich gerichtliche Schritte eingeleitet. Jetzt wurde das von der Ärzekammmer Wien angestrebte Verfahren gegen den medizinisch-technischen „Alles gurgelt“-Partner auch in zweiter Instanz gewiesen und vom OLG Wien wegen Nichtigkeit verworfen.

Urteil: Korrektes Vergabeverfahren

Das Oberlandesgericht habe bestätigt, dass Lifebrain bereits zum Zeitpunkt der Klage über sämtliche vom Gesundheitsministerium verlangten Rechtsgrundlagen verfügt hat und diese auch ordnungsgemäß vorlegen konnte, wie es heute in einer Aussendung des Laborbetreibers heißt. Das Vergabeverfahren sei problemlos durchgeführt, völlig korrekt abgewickelt und somit auch abgeschlossen worden.  

Lifebrain-Chef: Aus für „Fülle von Klagen“

„Es ist für alle Beteiligten das Beste, dass dieser wenig zielführende Rechtsstreit nun endlich ad acta gelegt wird“, sagt Lifebrain-Geschäftsführer Michael Havel über das OLG-Urteil. „Es ist höchste Zeit, dass die laufenden Versuche, unser Geschäft mit einer Fülle von Klagen zu erschweren, endlich ein Ende haben. Es gibt mehr als genug damit zu tun, auch in den nächsten Monaten wirkungsvolle Testprogramme für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher umzusetzen.“

Die Klage war bereits im Herbst 2021 in erster Instanz zur Gänze abgewiesen worden. Die Berufung der Ärztekammer gegen das Urteil wurde nun Ende März in einer nicht öffentlichen Verhandlung abgewiesen. Das Urteil ist bereits schriftlich zugestellt worden. Die Ärztekammer Wien wurde zur Übernahme der Prozess­kosten verurteilt. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig.

 

 

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