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Das Gebäude der Wien Energie.
VKI und Wien Energie konnten sich auf eine unbürokratische Lösung einigen.
VKI und Wien Energie konnten sich auf eine unbürokratische Lösung einigen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

275 Euro: Wien Energie-Kunden winkt Ausgleichszahlung

26.03.2024 um 15:57, Simone Reitmeier
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Preiserhöhung und automatische Vertragsumstellung: Ein durchschnittlicher Haushalt kann sich bis zu 275 Euro von Wien Energie zurückholen.

Das hat im September 2022 für Aufregung gesorgt: Wien Energie stellte Verträge automatisch um und erhöhte die Strom- und Gaspreise deutlich. Aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) war diese Vorgangsweise unzulässig – nun hat man sich auf eine unbürokratische Lösung geeinigt.

Tarifpreise wurden verdoppelt

Hintergrund der Anpassung war, dass sich die Energiepreise für Strom und Gas im bestehenden Tarif "Optima" mit 1. September 2022 in etwa verdoppelt haben. Aus diesem Grund wurden Kunden automatisch in den Tarif "Optima Entspannt" umgestellt, sofern sie nicht aktiv widersprochen haben. Wer das nicht wollte, bekam die empfindliche Preiserhöhung zu spüren. Hinzu kam, dass der "Entspannt"-Tarif nach der Preisanpassung zwar günstiger war als die "Optima"-Version, aber immer noch teurer als der ursprüngliche Tarif. Dies führte zu zahlreichen Beschwerden. Aus Sicht des VKI war diese Vorgangsweise unzulässig, eine Verbandsklage wurde eingebracht. Wien Energie verteidigte sich damit, dass die Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine notwendig sei, um die Energieversorgung sicherzustellen.

Lösung: Kunden erhalten 75 bis 275 Euro

Trotz der unterschiedlichen Standpunkte konnte man sich schlussendlich auf eine unbürokratische Lösung einigen: Betroffene Kunden erhalten eine Ausgleichszahlung. Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.000 kWh beträgt die Zahlung bis zu 75 Euro, bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 8.000 kWh sind es bis zu 200 Euro. Wurde beides bezogen hat, erhält man 275 Euro.

Hier geht's zur Antragstellung

Die Antragstellung für die Ausgleichszahlung ist ab sofort auf der Website des VKI möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Kunden, die am 31. August 2022 einen aufrechten Energieliefervertrag im Tarif "Optima" hatten. Sie werden noch gesondert informiert. Auch ehemalige Kunden, die von der Umstellung betroffen war, können an der Aktion teilnehmen.

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