Fit für den AI Act
Seit 2. Februar 2025 gelten erste Bestimmungen des EU AI Act. Für Unternehmen bedeutet das gemäß Art. 4: Mitarbeitende, die KI-Systeme nutzen oder betreiben, müssen über entsprechende KI-Kompetenz verfügen. Und die Einhaltung der Bestimmung lohnt sich – denn etwaige Haftungsrisiken (z. B. § 1313a ABGB) können sonst teuer werden.
Kompaktes Schulungsangebot
Das BFI Wien hat dafür ein kompaktes Schulungsangebot entwickelt, das es Unternehmen einfach und kostengünstig erlaubt, die eigene Belegschaft AI Act-konform zu schulen. „Wir wissen, dass es hier noch bei vielen Unternehmen Unsicherheit gibt. Daher haben wir ein modulares E-Learning entwickelt, das alle Anforderungen des Art.4 AIA abdeckt und sowohl optisch wie inhaltlich individuell auf die Unternehmensbedürfnisse angepasst werden kann“, erklärt BFI Wien Geschäftsführer Franz-Josef Lackinger.
Das Schulungsprogramm umfasst etwa drei Unterrichtseinheiten, kann zeit- und ortsungebunden absolviert werden und bietet einen strukturierten und praxisnahen Einstieg in das Thema KI – inklusive offiziellem Kompetenznachweis. „Das heißt: Unternehmen sparen sich die Raumplanung oder Terminabstimmung für die Schulung – und stellen dennoch sicher, AI Act-konform aufgestellt zu sein“, so Lackinger abschließend.
Facts
Das BFI Wien unterstützt Unternehmen jeder Größenordnung seit mehr als 30 Jahren mit maßgeschneiderten Corporate-Schulungsangeboten und individuellen Höherqualifizierungsangeboten.
Alles Weitere zu den Business-Angeboten des BFI Wien: www.bfi.wien/business
Ansprechpartnerin zum AI Act-Schulungsangebot:
BFI Wien
Magdalena Razenböck
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: 01 811 78-10113
Mail: m.razenboeck@bfi.wien
