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Kinderwagen und Polizeieinsatz in St. Johann in Tirol.
Der Bub (6) wurde im August 2022 tot gefunden.
Der Bub (6) wurde im August 2022 tot gefunden.
GEORG KÖCHLER / APA / picturedesk.com

Toter Bub (6) in Ache: Nun hofft Vater auf Enthaftung

28.02.2024 um 10:45, Simone Reitmeier
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Im Fall des toten sechsjährigen Leon scheint es eine Wende zu geben. Die Verteidigung hat einen Antrag auf Haftentlassung gestellt.

Im August 2022 wurde der kleine Leon (6) ertrunken in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol gefunden. Sein Vater wurde offenbar bewusstlos und mit einer Kopfverletzung von einem Passanten entdeckt. Der 39-Jährige gab an, Opfer eines Raubüberfalls geworden und mit einer Sektflasche verletzt worden zu sein. Im Februar 2023 dann die Überraschung: Der Vater wurde festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft – wegen Mordverdachts und angenommener Tatbegehungsgefahr. Nun scheint der spektakuläre Fall eine neue Wende zu nehmen.

Antrag auf Enthaftung

Wie die Tiroler Tageszeitung (TT) berichtet, hat die Verteidigung des 39-Jährigen einen Antrag für Enthaftung gestellt. Grundlage sei ein in München in Auftrag gegebenes Privatgutachten, das "die bisherigen Auswertungen durch das Landeskriminalamt ganz eindeutig widerlegt", so Verteidiger Albert Heiss auf Anfrage der TT. Er habe vier weitere Beweisanträge an die Staatsanwaltschaft gestellt, vieles davon drehe sich um die Auswertung des Smartphones des Verdächtigen.

Womöglich Neubewertung notwendig

Laut dem neuen Münchner Gutachten sei im Internet nicht gesichert nach dem Wort "Ohnmacht" gesucht worden. Auch die vom LKA angenommenen Zeitabläufe würden sich laut Heiss nun anders und zugunsten des 39-Jährigen darstellen. Zudem müsse die Annahme, der Vater habe sich die Sektflasche selbst auf den Kopf geschlagen, neu geprüft werden. Denn nur die Hälfte der Scherben sei gesichert und untersucht worden. Blut oder DNA-Spuren seien nicht gefunden worden.

Pressekonferenz am Donnerstag

Die Verteidigung kündigte für kommenden Donnerstag eine Pressekonferenz an, bei der es um Fakten und fragwürdige Schlussfolgerungen gehen soll. Das Gutachten aus München liege der Staatsanwaltschaft bereits seit Mitte Februar vor. Staatsanwalt Hansjörg Mayr bestätigte gegenüber der TT, dass es bereits am Freitag eine Haftüberprüfung im Landesgericht geben werde.

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