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Obersten Gerichtshof in Wien.
Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof in Wien.
Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof in Wien.
iStock.com/Spitzt-Foto

Steirerin lässt sich 12-mal (!) scheiden – vom selben Mann

09.04.2024 um 14:49, Simone Reitmeier
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Dreister Fall von Rechtsmissbrauch: Eine Frau und ihr Mann haben sich jahrelang unrechtmäßig Witwenpension und Abfertigungen erschlichen.

Ein an Skurrilität kaum zu überbietender Fall von Rechtsmissbrauch ereignete sich in der Steiermark: Eine Frau ließ sich 12-mal von ein und demselben Mann scheiden, um immer wieder Anspruch auf Witwenpension zu haben. Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof in Wien.

12 Hochzeiten, 12 Scheidungen

Doch der Reihe nach. Nach dem Tod ihres ersten Mannes im Jahr 1981 bezog die Frau eine Witwenpension. Etwa ein Jahr später, im Oktober 1982, heiratete sie ihren zweiten Mann, von dem sie sich 1988 zum ersten Mal scheiden ließ. Bis Mai 2022 hat sie diesen zweiten Ehemann noch 11-mal geheiratet und sich ebenso oft wieder scheiden lassen. Jedes Mal wurde ihr nach der Scheidung die Witwenpension und nach der Eheschließung eine Abfertigung (in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezuges der Witwenpension) zuerkannt. Mit anderen Worten: Die Steirerin kassierte ordentlich ab.

Pensionsversicherung stellt sich quer

Doch nach der zwölften Scheidung wurde die Pensionsversicherungsanstalt offenbar stutzig und verweigerte der Frau die neuerliche Auszahlung der Witwenpension. Das schmeckte ihr aber ganz und gar nicht, sie zog vor Gericht. Viel Erfolg hatte sie dabei allerdings nicht: Auch die Vorinstanzen wiesen ihr Begehren ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte schließlich, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts handle.

Paar lebte weiterhin zusammen

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass "angesichts der seit der ersten Heirat unverändert gebliebenen Lebensverhältnisse nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Ehe vor der letzten Scheidung iSd § 55a EheG tatsächlich seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben und das eheliche Verhältnis wirklich unheilbar zerrüttet waren". Während der zwölf Scheidungen lebten die beiden stets unter einem Dach, teilten sich Haushaltstätigkeiten und Kosten und unterhielten eine Geschlechtsgemeinschaft.

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