Horror-Brand im Stern: Betreiber sieht sich als "Sündenbock"
Inhaltsverzeichnis
- Eine Tote, zahlreiche Schwerverletzte
- Schwere Vorwürfe gegen Betreiber
- Staatsanwaltschaft: „Wäre vermeidbar gewesen“
- Angeklagter weist Verantwortung zurück
- Wiedereröffnung fraglich: Versicherung blockt Zahlungen
Nach dem tödlichen Brand in der Grazer Bar „Stern“ in der Silvesternacht 2024 hat am Freitag die gerichtliche Aufarbeitung begonnen. Der damalige Betreiber des Szenelokals steht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst vor dem Straflandesgericht Graz. Eine 21-jährige Niederösterreicherin hat bei dem verheerenden Brand ihr Leben verloren. Zahlreiche Gäste wurden zum Teil schwer verletzt.
Eine Tote, zahlreiche Schwerverletzte
Was ursprünglich als ausgelassene Silvesterfeier begann, endete in einer Katastrophe: Am 1. Jänner 2024 gegen vier Uhr früh ist es im Eingangsbereich der Bar in der Sporgasse Feuer ausgebrochen. Binnen Sekunden fraßen sich die Flammen durch das Lokal. Eine junge Frau aus Niederösterreich kam ums Leben, zehn weitere Gäste erlitten teils schwerste Verletzungen, viele mussten wochenlang intensivmedizinisch versorgt werden. Insgesamt wurden bis zu 20 Personen verletzt. Mehrere leiden noch heute an den psychischen Folgen.
Schwere Vorwürfe gegen Betreiber
Dem 45-jährigen Betreiber wirft die Staatsanwaltschaft vor, gravierende Sicherheitsmängel nicht beseitigt zu haben. Laut Anklage sei der Haupteingang der einzige Fluchtweg gewesen – gleichzeitig aber auch der Ort, an dem das Feuer ausbrach. Leicht brennbare Materialien wie Sitzauflagen und WC-Papier hätten dort gelagert, sodass sich das Feuer rasend schnell ausbreiten konnte. Der als zusätzlicher Notausgang gedachte Fensterbereich war mit Möbeln verstellt und mit Dekoration vollgeräumt – für Gäste war dieser Weg nicht erkennbar oder zugänglich. Seit Freitag wird der Fall vor dem Straflandesgericht Graz verhandelt.
Staatsanwaltschaft: „Wäre vermeidbar gewesen“
„Was als Party begann, endete als Alptraum“, formulierte die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses. Der Betreiber sei als Brandschutzbeauftragter eingetragen gewesen, habe sich aber weder um sichere Fluchtwege noch um die tatsächliche Brandschutzsituation ausreichend gekümmert. Der Notausgang über das Fenster sei aufgrund der Möblierung nicht funktionstüchtig gewesen, der einzige nutzbare Ausgang war durch das Feuer blockiert. Laut Anklage hätte der dramatische Ausgang verhindert werden können, wären die vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten worden.
Angeklagter weist Verantwortung zurück
Der Angeklagte selbst fühlt sich nicht schuldig. Er sei zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Lokal gewesen. Das gelagerte Material sei nie von Behörden beanstandet worden, ebenso wenig der als Notausgang dienende, aber verstellte Fensterbereich. „Das war schon bei den Vorbetreibern so“, so seine Begründung. Auf die Frage der Richterin, ob ein einziger Ausgang für über 100 Gäste ausreichend sei, antwortete der 45-Jährige mit „Nein“. Auch die Aussage, die Behörden hätten den Eingang als Notausgang akzeptiert, gehört zu seiner Verteidigungslinie. „Man braucht jemanden, den man anklagen kann", zeigt sich sein Anwalt davon überzeugt, dass sein Mandant als Sündenbock herhalten müsse. Er kündigt an, auf Freispruch zu plädieren.
Wiedereröffnung fraglich: Versicherung blockt Zahlungen
Im Falle einer Verurteilung drohen dem Betreiber bis zu drei Jahre Haft. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Eine Rückkehr zur Normalität scheint jedoch ausgeschlossen: Der bereits renovierte Club sollte eigentlich in diesem Jahr wiedereröffnen, doch die Versicherung verweigert bislang jede Zahlung. Sie will abwarten, ob dem Betreiber tatsächlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Sollte das Gericht zu diesem Schluss kommen, bleibt der „Stern“ endgültig geschlossen. Zehn Opfer des Infernos haben sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen. Parallel läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen sechs Beamte der Stadt Graz, die verdächtigt werden, Brandschutzauflagen und Fluchtwege nicht ordnungsgemäß kontrolliert zu haben.