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Junges verzweifeltes Mädchen | Credit: iStock.com/AntonioGuillem
iStock.com/AntonioGuillem
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Achterbahn der Gefühle

11.02.2026 um 09:48, Online Promotion
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Hannah (16) ist beim Stehlen erwischt und angezeigt worden. Jetzt muss sie zur Polizei. Sie soll eine Person mitnehmen, der sie vertraut.

Jetzt muss sie zur Polizei. Sie schämt sich und gleichzeitig hat sie Angst. Sie weiß nicht, was auf sie zukommt. Wird die Polizei streng sein? Bekommt sie eine Strafe? Diese Fragen gehen ihr ständig durch den Kopf. Als ihr kleiner Bruder Ben beim Abendessen von seinem Schultag erzählt, hat sie eine Idee.

Vertrauensvolle Unterstützung

In dem Artikel erfährst du, wie wir von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, auch kija genannt, Hannah unterstützen konnten. Wichtig war für uns dabei, das Vertrauen von Hannah zu gewinnen, um sie gut begleiten zu können. Wir haben Hannah versprochen, niemandem von ihrer Geschichte zu erzählen, aber uns trotzdem für sie einzusetzen, das heißt, dass wir parteiisch für Hannah gehandelt haben.

Recht auf Privatsphäre

Ben berichtet, dass er in der Schule an einem Workshop der kija teilgenommen hat, bei dem es um die Rechte von Kindern und Jugendlichen gegangen ist. Er erzählt davon und zeigt einige Zettel her, die er bekommen hat. Hannah interessiert sich zuerst nicht für ihren Bruder und den Workshop. Da er aber nach dem Essen die Zettel auf dem Küchentisch liegen lässt, beginnt sie zu lesen. Hannah findet dort das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche vor willkürlichen und unrechtmäßigen Eingriffen in ihr Privatleben geschützt werden müssen. Zur Privatsphäre zählen zum Beispiel die Familie, die Wohnung und Kommunikationsmittel wie das Handy selbst und die Nachrichten auf dem Handy, E-Mails und Computer. 

Hannah fragt sich, ob dieses Recht auch für sie noch gilt. Sie überlegt, welche Fragen die Polizei stellen wird und was sie von sich erzählen wird müssen. Sie liest weiter und entdeckt das Recht auf Freizeit und Spiel. Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich auszuruhen, zu spielen und ihre Freizeit zu genießen. Sie dürfen auch an kulturellen und künstlerischen Angeboten teilnehmen. Das heißt, sie sollen nicht nur lernen oder arbeiten, sondern auch Zeit mit Freundinnen und Freunden verbringen. Sie dürfen Spaß haben, sich erholen oder zum Beispiel ins Kino gehen, Billard spielen oder ins Theater gehen. 

Auch bei diesem Recht denkt Hannah über ihre aktuelle Situation nach. Wird sie weiterhin Zeit mit ihren Freundinnen und Freunden verbringen können. Was werden ihre Eltern sagen? Was wird die Polizei sagen?

Wie geht es weiter?

Als sie auf das Recht auf freie Meinung und Recht auf Information stößt, wird sie besonders neugierig. Es bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen das Recht haben, ihr eigene Meinung frei zu sagen und sich auf verschiedenen Wegen Informationen beschaffen können. Dabei dürfen aber die Rechte von anderen Menschen nicht verletzt werden. 

Hannah wird klar, dass auch sie das Recht hat, sich zu informieren, wie es in ihrem Fall weitergehen kann. - Hannah hat ihr Recht auf Information genützt, sich beraten und auch begleiten lassen.

Gemeinsame Lösungssuche

Sie findet auf dem Zettel die Telefonnummer der kija, ruft bei uns an und sagt: „Ich bin beim Stehlen erwischt worden. Die Polizei hat mich gerade angerufen, ich muss zu einer Einvernahme kommen und soll eine Vertrauensperson mitbringen. Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll.“ 

Wir laden Hannah zu einem Gespräch auf die kija ein und erzählen ihr wie eine Einvernahme, also das Gespräch mit der Polizei, abläuft. Wir sagen ihr auch, wie es danach weitergehen kann und bieten ihr an, sie zur Polizei zu begleiten. Hannah nimmt das Angebot an und kann sich aussuchen, ob sie von einer männlichen oder einer weiblichen Person begleitet werden möchte. 

Einige Tage nach dem Termin bei der Polizei meldet sich Hannah erneut bei uns. Sie möchte in Zukunft nicht noch einmal in so eine Situation kommen. Daher laden wir sie wieder zu uns ein und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten sie hat. Das ist jetzt schon eine ganze Weile her, aber von Zeit zu Zeit meldet sie sich bei uns – wenn sie eine Frage hat oder unsicher ist.

Junge Frau bei psychologischer Beratung | Credit: iStock.com/Valeriy_G
Hannah hat ihr Recht auf Information genützt, sich beraten und auch begleiten lassen

Kostenlos & vertraulich

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, auch kija genannt, ist eine Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Wenn du nicht älter als 21 Jahre bist, kannst du dich gerne an uns wenden. Wir beraten dich kostenlos, vertraulich und wenn du möchtest auch anonym. Das heißt, dass du uns nicht einmal deinen Namen sagen musst. Wenn du mit uns sprechen möchtest, kannst du uns einfach anrufen. Du kannst uns aber auch schreiben oder du kommst selbst in die kija. Gerne kann dich ein Freund oder eine Freundin begleiten. 

In der kija geht es darum, dass wir dir zuhören und dich unterstützen. Für uns sind deine Rechte, also die Kinderechte sehr wichtig. Diese Kinderrechte sind dazu da, um dich und euch zu schützen. Sie gelten nicht nur in der Steiermark, sondern in ganz Österreich und in vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt. In unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen achten wir besonders auf die Einhaltung dieser Rechte.

Begleiten und beraten

Im Fall von Hannah haben wir vom Recht auf Privatsphäre, dem Recht auf Freizeit und Spiel sowie dem Recht auf freie Meinung und Information gehört. Hannah hat zunächst ihr Recht auf Information genützt, sich beraten und auch begleiten lassen. Dadurch war es für uns von der kija auch möglich, ihre anderen Rechte wie das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Freizeit und Spiel zu schützen.

Kontakt

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Paulustorgasse 4/EG
8010 Graz
Beratung: 0676 8666 0609
Mail: kija@stmk.gv.at
Web: www.kija.steiermark.at

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