2-G Verordnung: große Aufregung und Impfandrang
Freitagabends wurde es bundesweit verkündet: Für alle neun Bundesländer gelten ab heute dieselben Regelungen. Hier eine kurze Übersicht über die neuen Bestimmungen:
- 3-G wird zu 2-G: Zu körpernahen Dienstleistungen, in Gastronomie, Hotellerie, im Kulturbereich und im Sport haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt.
- FFP2-Maskenpflicht für alle beim Betreten und Verweilen in Einkaufszentren, Markthallen, Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive; Theater, Kinos, etc. Bei Veranstaltungen mit über 500 Personen gilt generell 2G und nicht die Maskenpflicht.
- FFP2-Maskenpflicht in Einrichtungen zur Religionsausübung in geschlossenen Räumen.
- Die 2,5G-Regel gilt für Mitarbeiter und Besucher von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und Ordinationen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe.
- Zusätzlich tritt eine Übergangsfrist in Kraft: In den ersten vier Wochen gilt auch schon die Erstimpfung – gemeinsam mit einem PCR-Test – für diese Einrichtungen. Antikörpertests werden hingegen nicht anerkannt.
2-G löste eine Welle an Impfandrang aus
Allein am Samstag sind fast 32.000 Impfungen durchgeführt worden, jede dritte davon war ein „Erststich“. Somit holten sich 10.488 Österreicherinnen und Österreicher an diesem Tag ihre Erstimpfung. Inklusive der Auffrischungsimpfungen gab es letzte Woche damit über 213.000 Impfungen, so viele wie in keiner anderen Woche seit der ersten August-Woche. 4267 Erstimpfungen gab es in der Steiermark.