Stefan Herbst: OGH-Urteil zur Entlassung ist da
Im Rechtsstreit um den früheren Rettungsdienstleiter des Salzburger Roten Kreuzes, Stefan Herbst, ist eine Entscheidung gefallen. Der Oberste Gerichtshof hat seine Entlassung als rechtmäßig bestätigt. Herbst hatte gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses rechtlich vorgehen wollen, blieb mit seiner Revision nun aber ohne Erfolg.
OGH bestätigt Entlassung
Die Entlassung von Stefan Herbst durch das Salzburger Rote Kreuz war rechtmäßig. Das stellte nun der Oberste Gerichtshof fest. Die von Herbst eingebrachte Revision war zwar zulässig, inhaltlich aber nicht erfolgreich.
Entscheidend war dabei unter anderem die Stellung, die Herbst innerhalb der Organisation innehatte. Damit ist der Rechtsstreit um seine Entlassung auf höchster gerichtlicher Ebene entschieden.
Konflikt innerhalb des Roten Kreuzes
Der Streit hatte im November 2025 öffentlich für Aufsehen gesorgt. Hintergrund waren erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Herbst und der Geschäftsführung des Salzburger Roten Kreuzes.
Herbst war damals sowohl Rettungsdienstleiter als auch ehrenamtlicher Landesrettungskommandant. Das Rote Kreuz teilte zunächst öffentlich mit, er wolle sich beruflich verändern. Herbst widersprach dieser Darstellung jedoch unmittelbar und kündigte an, gegen seine Dienstfreistellung rechtlich vorzugehen.
Der Konflikt entwickelte sich in weiterer Folge zu einer breiteren Auseinandersetzung innerhalb der Rettungsorganisation. Das Präsidium stellte sich hinter Geschäftsführerin Sabine Tischler. Herbst wiederum erklärte, ihm seien für seine Freistellung zunächst keine entsprechenden Gründe genannt worden.
Unterstützung für Herbst
Nach Bekanntwerden des Konflikts erhielt Herbst Unterstützung aus Teilen der Organisation. Eine Online-Petition für seinen Verbleib wurde rund 2.600 Mal unterzeichnet, später allerdings wieder aus dem Netz genommen.
Auch mehrere aktive und ehemalige Führungskräfte wandten sich in einem offenen Brief an das Präsidium des Roten Kreuzes und sprachen sich für Herbst aus.
Die Auseinandersetzungen führten in weiterer Folge auch zu einer breiteren Diskussion über die internen Strukturen des Salzburger Roten Kreuzes. Im Juni 2026 präsentierte eine unabhängige Untersuchungskommission Ergebnisse und empfahl Veränderungen innerhalb der Organisation.
Neue Aufgabe im Pinzgau
Beruflich hat Stefan Herbst mittlerweile eine neue Aufgabe übernommen. Seit Anfang Mai arbeitet der ehemalige Landesrettungskommandant als Katastrophenschutzreferent bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See.
Dort ist er der Abteilung Umwelt und Forst zugeteilt. Für Herbst bedeutete der Wechsel damit einen Neustart außerhalb des Salzburger Roten Kreuzes.