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Experten-Tipp: Praktikum oder Ferialjob?
Häufig werden Ferialjobs mit Praktika verwechselt – der Unterschied ist speziell in Sachen Bezahlung entscheidend. Während bei einem Ferialjob volle arbeitsrechtliche Bestimmungen gelten, kann ein Praktikum unbezahlt sein, da hier der Ausbildungszweck im Vordergrund steht. Wichtig: Vertrag prüfen!
Handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis (statt Dienstverhältnis), gibt es keinen Anspruch auf den Kollektivvertragslohn, Urlaub oder Entgeltfortzahlung.
Mit dem „Gütesiegel Praktikum“ würdigt die Arbeiterkammer Unternehmen und Institutionen, die faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen garantieren. Das Siegel dient als Wegweiser für die Qualitätssicherung.
