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In der CDK Salzburg erhielt eine Patientin trotz Unverträglichkeit wochenlang Novalgin.
In der CDK Salzburg erhielt eine Patientin trotz Unverträglichkeit wochenlang Novalgin.
In der CDK Salzburg erhielt eine Patientin trotz Unverträglichkeit wochenlang Novalgin.
Laurin Christl / picturedesk.com

Medikamentenfehler: 83-Jährige stirbt in der CDK

02.09.2025 um 09:04, Yunus Emre Kurt
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In der Salzburger CDK erhielt eine Patientin trotz dokumentierter Unverträglichkeit wochenlang Novalgin. Der Fehler blieb unbemerkt, bis es zu spät war.

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Ein tragischer Behandlungsfehler in der Christian-Doppler-Klinik (CDK) in Salzburg hat eine 83-jährige Patientin das Leben gekostet. Die Frau war Ende Dezember mit einem Oberschenkelhalsbruch eingeliefert und operiert worden. Danach erhielt sie über Wochen das starke Schmerzmittel Novalgin, obwohl in ihrer Patientenakte eine Unverträglichkeit eindeutig dokumentiert war, berichten die Salzburger Nachrichten. 

Wochenlange Gabe trotz Warnung

Vom 4. Februar bis 14. März wurde der Patientin das Medikament verabreicht. Erst als ihr Zustand sich zusehends verschlechterte, fiel der Irrtum auf. Zu diesem Zeitpunkt war es jedoch zu spät: Nur wenige Tage nach der Absetzung verstarb die Frau. Angeordnet worden war die Medikamentengabe von zwei Oberärzten, auch rund 15 Pflegekräfte übersahen den Vermerk in der Patientenkurve.

Ermittlungen eingeleitet

Die Salzburger Nachrichten berichten, dass die Staatsanwaltschaft nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Anwalt Stefan Rieder, der die Hinterbliebenen vertritt, sieht sogar den Tatbestand der grob fahrlässigen Tötung erfüllt. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten war die Novalgin-Gabe ursächlich für den Tod der Frau.

Klinik meldete Fehler selbst

Die Landeskliniken betonen, den Vorfall selbst bei den Behörden angezeigt zu haben. „Damit Polizei und Justiz untersuchen können, was genau passiert ist“, heißt es in einer Stellungnahme. Zugleich sprach man der Familie der Verstorbenen Mitgefühl aus.

Konsequenzen und Maßnahmen

Als Reaktion wurden die Sicherheitsstandards in der Klinik verschärft. Neben einer Erweiterung des Vier-Augen-Prinzips wurde auch die elektronische Patientenkurve eingeführt. Sie soll künftig durch Warnhinweise vor der Vergabe unverträglicher Medikamente schützen.

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