Hundehalter ignoriert Verbot: Bub (11) schwer verletzt
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Ein Elfjähriger ist am Sonntag am Pleschinger See in Steyregg (Bezirk Urfahr-Umgebung) von einem Hund attackiert und gebissen worden. Der Halter hatte sein Tier ohne Leine und Maulkorb herumlaufen lassen, obwohl an dem Badesee während des Sommers ein generelles Hundeverbot gilt. Der 21‑Jährige wird angezeigt, so die Polizei.
Der Bub erlitt Verletzungen an der Hand und am Oberschenkel. Er wurde nach der Erstversorgung in das Kepler Uniklinikum gebracht und ambulant behandelt. Der Elfjährige wollte sich bei einem Brunnen gerade Wasser holen, als das Tier auf ihn zugelaufen kam. Der Hundebesitzer lag währenddessen mit einer Gruppe von Freunden auf der Liegewiese.
Schockmoment
Am beschaulichen Pleschinger See kam es zu einer unerwarteten Tier-Attacke – ein unangeleinter Hund griff ein Kind an.
Halter bricht klare Regeln
Obwohl im Sommer ein Hundeverbot gilt, ließ der 21‑Jährige sein Tier ohne Leine und Maulkorb beim Brunnenbereich frei herumlaufen.
Bissverletzungen
Der Elfjährige wurde an Hand und Oberschenkel verletzt und musste zur ambulanten Behandlung ins Kepler Uniklinikum eingeliefert werden.
Polizei stellt Anzeige
Die Einsatzkräfte reagierten prompt und erstatteten Anzeige gegen den Hundehalter wegen Missachtung des Leinen- und Maulkorgebots. Der Vorfall wirft Fragen auf: Wie nachlässig kann man sein, wenn ein generelles Verbot ignoriert wird – zum Schaden eines unschuldigen Kindes?
Anmerkung der Redaktion
In einer früheren Version dieses Artikels war irrtümlich von "Maul- und Leinenverbot" die Rede. Der Fehler wurde korrigiert. (Dieser Artikel wurde zuletzt am 21.07.2025, um 13:15 Uhr, aktualisiert).