Mundhygiene-Bonus: So bekommt man jetzt Geld zurück
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Die Arbeiterkammer Oberösterreich greift ihren Mitgliedern ab Juli 2025 finanziell mit einer Direktleistung für die Zahngesundheit unter die Arme: Wer sich eine professionelle Mundhygiene gönnt, bekommt 50 Euro zurück.
Was gefördert wird
Erstattet werden Kosten für eine professionelle Zahnreinigung – egal ob beim Zahnarzt oder in einer spezialisierten Ambulanz. Wichtig: Die Behandlung muss zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 stattfinden. Voraussetzung ist eine Honorarnote auf den Namen des AK-Mitglieds.
Wer den Bonus bekommt
Der Zuschuss gilt nur für aktive Mitglieder ab 18 Jahren, die mindestens 30 Tage in den letzten 12 Monaten bei der AK Oberösterreich gemeldet waren. Pensionisten, Kinder oder Angehörige sind von der Förderung ausgenommen – für Jugendliche zwischen 10 und 18 gibt’s bereits eine kostenlose Mundhygiene über die ÖGK.
Wie der Antrag gestellt wird
Der Antrag kann ab heute, 1. Juli 2025, ausschließlich online eingereicht werden, sobald die Rechnung vorliegt. Möglich ist ein Antrag pro Person. Die Überweisung erfolgt direkt aufs Konto.