Immobilienkauf ohne Sorge
Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Es ist daher besonders wichtig, bei Abschluss und Abwicklung eines solchen Rechtsgeschäftes von einem Profi des Immobilienrechts beraten und begleitet zu werden: vom Notar.
Dieser prüft und sichert den Grundbuchstand, formuliert den Vertragstext, mit dem Rechte und Pflichten für beide Vertragsseiten geregelt werden, beglaubigt die Unterschriften der Parteien auf dem Kaufvertrag und den Pfandurkunden, berechnet Steuern und Gebühren der Transaktion, stellt die Lastenfreiheit des Kaufobjektes her und verwahrt treuhändig den Kaufpreis.
Bestens geschützt
Damit wird vermieden, dass eine Vertragsseite ungesichert in Vorleistung treten muss. Der Kaufpreis wird auf einem Treuhandkonto der Notartreuhandbank erlegt. Das ist eine elektronische Spezialbank, die ausschließlich zur Abwicklung von notariellen Treuhandschaften dient. Diese sind von den Notaren verpflichtend über ein Konto bei dieser Bank abzuwickeln. Über diese Konten kann nur der Notar verfügen.
Die Treugeber (das sind Verkäufer, Käufer und finanzierende Banken) erhalten laufend Informationen zu dem Konto. Überweisungen an Nichtbeteiligte sind nicht möglich. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt zu dem festgelegten Zahlungszeitpunkt gemäß der zum Kaufvertrag erstellten Treuhandvereinbarung. Durch dieses System sind beide Seiten bestens geschützt.
