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Umstellung 3-G auf 2-G
Den ersten Öffnungsschritt stellt die Umstellung auf 3-G in fast allen bisherigen 2-G-Bereichen dar.
Den ersten Öffnungsschritt stellt die Umstellung auf 3-G in fast allen bisherigen 2-G-Bereichen dar.
iStock.com/Fokusiert

Coronavirus: Sichere Öffnung

17.02.2022 um 09:34, Pia Kulmesch
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In einer Videokonferenz zwischen Bund und Ländern wurde die gemeinsame Vorgehensweise der geplanten Öffnungsschritte beschlossen. Folgende Schritte sollen Kärnten unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen in die Normalität zurückführen.

„Bei allen Lockerungen, die in den kommenden Wochen auf uns zukommen, appelliere ich eindringlich an die Eigenverantwortung der Kärntnerinnen und Kärntner. Setzen wir die wiedergewonnenen Freiheiten nicht leichtfertig aufs Spiel und halten uns auch weiterhin an die Hygienemaßnahmen. Maske tragen, wo sie vorgeschrieben ist und dort, wo wir es persönlich als notwendig erachten, Abstand halten und regelmäßiges Händewaschen sollten weiterhin Teil unseres Alltags bleiben“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser. Den ersten Öffnungsschritt stellt die Umstellung auf 3-G in fast allen bisherigen 2-G-Bereichen dar, und zwar ab 19. Februar. Gesundheitsreferentin LHstv.in Beate Prettner appelliert an die Vernunft der Bevölkerung: „Niemand weiß, wie sich das Virus weiterentwickeln wird. Davor warnen auch alle Experten.“ Landeshauptmann Kaiser schließt nicht aus, dass es regionale Verschärfungen der bundesweiten Regelungen geben könnte. Das Infektionsgeschehen müsse in Kärnten genau im Auge behalten werden, die bundesweit ab 5. März geplanten Lockerungen sollen aber mitgetragen werden.

Weiterhin gratis Tests?

Als dritter Schritt ist eine Umstellung der Kärntner Teststrategie geplant. „Verdachtsfalltestungen und Testungen für Personen die besonders schützenwerte Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime betreten, werden weiterhin gratis bleiben“, sagt Kaiser.
Was die Impfpflicht anbelangt, forderte Kaiser eine permanente Verhältnismäßigkeitsprüfung des Gesetzes und die Einsetzung einer Kommission auf Bundesebene. Der Entwurf des Impfpflichtgesetzes sei am Höhepunkt der Delta-Welle entstanden, nun gebe es eine grundlegend andere Situation. „Es ist daher notwendig, die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes verfassungsrechtlich und medizinisch permanent zu evaluieren.“
Die Vorbereitungen für den kommenden Herbst laufen bereits. Die Fehler von 2021 dürfen nicht wiederholt werden und die Immunisierung der Bevölkerung muss aufrecht erhalten bleiben.

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