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Landesgericht in Krems
Josef F. wird vorerst nicht bedingt entlassen.
Josef F. wird vorerst nicht bedingt entlassen.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Inzestfall von Amstetten: Josef F. bleibt in Haft

13.10.2025 um 14:21, Jovana Borojevic & APA, Red
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Josef F. bleibt in Haft. Das Gericht verweigerte die Entlassung trotz seines Alters. Anwältin Wagner will Josef F. in einem Demenzzentrum unterbringen.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. wird vorerst nicht bedingt entlassen. Das Landesgericht Krems habe einen von ihr im August eingebrachten dahin gehenden Antrag abgewiesen, bestätigte seine Verteidigerin Astrid Wagner am Montagnachmittag der APA. "Die Begründung ist meiner Meinung nach fehlerhaft. Ich werde daher diesen Beschluss bekämpfen", sagte Wagner. Mit dem Rechtsmittel muss sich das Oberlandesgericht Wien auseinandersetzen.

Gericht verweigert Entlassung für Josef F.

Das Landesgericht Krems hat entschieden, dass Josef F. vorerst weiter in Haft bleiben muss. Der Antrag auf bedingte Entlassung, den seine Verteidigerin im Sommer gestellt hatte, wurde abgewiesen. Laut dem Gericht bestehen weiterhin Zweifel an einer ungefährlichen Entlassung des 90-jährigen Straftäters. Diese Entscheidung sorgt nun für erneute rechtliche Schritte seiner Anwältin.

Verteidigung legt Rechtsmittel ein

Verteidigerin Astrid Wagner kritisierte die Entscheidung scharf und sprach von einer fehlerhaften Begründung des Gerichts. Sie kündigte an, den Beschluss nicht zu akzeptieren und rechtlich anzufechten. Das Oberlandesgericht Wien wird sich daher mit dem Fall beschäftigen müssen. Wagner betont, dass Gutachten eine Entlassung ihres Mandanten stützen würden.

Gesundheitszustand und Pläne für Unterbringung

Josef F. leidet laut seiner Verteidigerin an einer fortschreitenden Demenzerkrankung. Sie möchte erreichen, dass er in einem spezialisierten Demenzzentrum untergebracht wird. Wagner argumentiert, dass dies für ihren Mandanten der bessere und humanere Ort sei als das Gefängnis. Mehrere medizinische Gutachten stützen diese Sichtweise und attestieren keine Gefahr für die Allgemeinheit.

Gericht begründet Entscheidung mit Gefährdung

Das Landesgericht Krems hielt in seinem Beschluss fest, dass Josef F. weiterhin eine potenzielle Gefahr darstelle. Laut den Richtern entwickle er in Wahnvorstellungen Aggressionen gegen Familienangehörige, wodurch eine Entlassung nicht verantwortbar erscheine. Zudem sei seine Sozialprognose schlecht, da er keinen Erwachsenenvertreter und keine Unterkunft habe. Eine Entlassungsvorbereitung habe bisher nicht stattgefunden.

Rückblick auf den Inzestfall von Amstetten

Der Inzestfall von Amstetten wurde im April 2008 öffentlich bekannt und erschütterte die Welt. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Eines der Kinder starb kurz nach der Geburt. Der Fall löste international Entsetzen aus und führte zu intensiven Debatten über Kontrolle, Justiz und Verantwortung. Heute lebt Josef F. unter geändertem Namen im Strafvollzug.

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