Nova Rock: Gebühren waren illegal
Inhalt
- Wie der “Müllpfand” funktionierte
- Urteil des OLG
- Fehlende Transparenz und Definition
- Reaktionen der Beteiligten
- Ausblick und nächstes Vorgehen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums gegen Nova Music Entertainment GmbH. Es geht um die Zusatzklausel beim Nova Rock Festival 2024, laut der Besucher ein sogenanntes „Müllpfand“ in Höhe von 20 € zu entrichten hatten – 10 € sollten zurückerstattet werden, wenn ein mindestens halbvoller Müllsack zurückgebracht wurde, 10 € wurden als Müllbeitrag einbehalten.
Wie der “Müllpfand” funktionierte
Auf der Festival-Website und Aushängen wurde erklärt: Wer ein Zelt oder einen Rucksack dabeihatte, galt als Camper und musste das Pfand entrichten. 20 € wurden bar bezahlt, wovon 10 € auf das "Cashless-Band" zurückgebucht wurden, wenn ein halbvoller Müllsack samt Beleg zurückgebracht wurde.
Urteil des OLG
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die Einschätzung des Landesgerichts Eisenstadt: Die Müllbeitrag-Klausel ist gesetzwidrig. Hintergrund: Die Entsorgung von Müll gehört zur vertraglichen Nebenpflicht eines Festivalveranstalters, weshalb eine separate Gebühr für dieselbe Leistung unzulässig ist.
Fehlende Transparenz und Definition
Das OLG kritisiert zudem die Formulierungen als intransparent: Unklar bleibt, wer genau zur Zahlung verpflichtet ist, was mit dem Müllbeitrag erfolgt und was ein „halbvoller Müllsack“ definiert. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit für Verbraucher.
Reaktionen der Beteiligten
VKI-Jurist Dr. Joachim Kogelmann bezeichnet das Urteil in einer Aussendung als wichtiges Signal für Preistransparenz. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) betont die Notwendigkeit klarer Regeln ohne versteckte Gebühren. Festivalleiter Ewald Tatar will bis August die nächsten Schritte mit Anwälten abstimmen.
Ausblick und nächstes Vorgehen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Festivalveranstalter prüft nun mögliche rechtliche Schritte. Sollte das Urteil Bestand haben, wäre zukünftig eine Anpassung der Gebührenstruktur notwendig.