Direkt zum Inhalt
Helmut Steiger | Credit: AK Burgenland
AK-Rechtsexperte Mag. Helmut Steiger
AK-Rechtsexperte Mag. Helmut Steiger
AK Burgenland
Promotion

Urlaub mit Recht genießen

01.07.2026 um 13:25, Online Promotion
min read
Die Ferienzeit bietet sich an, Urlaub zu machen. Damit aus der ersehnten Auszeit kein Ärgernis wird, gibt der AK-Arbeitsrechtsexperte wichtige Tipps.

Das digitale Zeitalter, hat viele Vorteile, kann jedoch auch unerwünschte Effekte hervorbringen. Gerade im Urlaub können sich Angestellte verpflichtet fühlen, arbeitsbezogene Anrufe oder E-Mails zu beantworten, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Arbeitnehmer:innen können es ablehnen, in dieser Zeit in Bereitschaft zu sein und Leistungen zu erbringen. „Ein Diensthandy verpflichtet nicht dazu, die wichtige Erholungs- und Ruhezeit zu unterbrechen“, erklärt AK-­Rechtsexperte Helmut Steiger. Auch eine Erkrankung im Urlaub bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer:innen diese Urlaubstage verlieren.

Wichtig zu wissen

„Der Urlaub wird unterbrochen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, der oder die Arbeitgeber:in spätestens nach drei Tagen informiert wird und beim Dienstantritt eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt wird. Der Urlaub verlängert sich dadurch aber nicht automatisch“, erklärt der Experte. „Geld statt Urlaub ist während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses übrigens verboten. Erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird offener Urlaub als Ersatzleistung ausbezahlt“, so Steiger. Bei Fragen beraten die AK-Expert:innen gerne.

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Telefon: +43 2682 740
Mail: akbgld@akbgld.at
Web: bgld.arbeiterkammer.at

AK Burgenland Logo

more