Urlaub mit Recht genießen
Das digitale Zeitalter, hat viele Vorteile, kann jedoch auch unerwünschte Effekte hervorbringen. Gerade im Urlaub können sich Angestellte verpflichtet fühlen, arbeitsbezogene Anrufe oder E-Mails zu beantworten, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Arbeitnehmer:innen können es ablehnen, in dieser Zeit in Bereitschaft zu sein und Leistungen zu erbringen. „Ein Diensthandy verpflichtet nicht dazu, die wichtige Erholungs- und Ruhezeit zu unterbrechen“, erklärt AK-Rechtsexperte Helmut Steiger. Auch eine Erkrankung im Urlaub bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer:innen diese Urlaubstage verlieren.
Wichtig zu wissen
„Der Urlaub wird unterbrochen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, der oder die Arbeitgeber:in spätestens nach drei Tagen informiert wird und beim Dienstantritt eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt wird. Der Urlaub verlängert sich dadurch aber nicht automatisch“, erklärt der Experte. „Geld statt Urlaub ist während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses übrigens verboten. Erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird offener Urlaub als Ersatzleistung ausbezahlt“, so Steiger. Bei Fragen beraten die AK-Expert:innen gerne.
Kontakt
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