Reality-Star verurteilt: Richterin wird deutlich
- Sophie Imelmann reagiert auf das Urteil
- Das steckt hinter dem Prozess
- Verteidigung will Urteil anfechten
Das Amtsgericht München hat, wie BILD berichtet, den Reality-Star Yasin Mohamed (35) wegen Vergewaltigung seiner damaligen Freundin Sophie Imelmann schuldig gesprochen. Am 4. November 2026 verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung; zusätzlich muss Mohamed 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Richterin hielt bei der Urteilsverkündung fest: „Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung.“
Sophie Imelmann reagiert auf das Urteil
Für die 30-jährige Imelmann, die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, endete der Prozess unter Tränen im Gerichtssaal. „Ich bin unfassbar erleichtert und am Ende meiner Kräfte“, sagte sie nach dem Schuldspruch. Ihr Anwalt Abdou Gabbar fasste es so zusammen: „Nein heißt Nein. Nicht mehr und nicht weniger.“
Mohamed hat die Vorwürfe bestritten. Er habe die Situation als einvernehmlich empfunden, argumentierte die Verteidigung und plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert, ein Jahr mehr, als das Gericht schließlich verhängte.
Das steckt hinter dem Prozess
Kennengelernt haben sich die beiden bei „Love Island VIP“, die Show verließen sie als Paar. Wie die Krone aus dem Prozess berichtet, soll es im Sommer 2024 nach den Dreharbeiten in einem Hotel in Griechenland zum Streit gekommen sein, worauf sich beide zunächst in getrennte Zimmer zurückgezogen hätten. Später sei Imelmann zu ihm gegangen, um die Auseinandersetzung beizulegen.
Nach einvernehmlicher Nähe habe sie laut ihrer Schilderung mehrfach klargemacht, keinen Sex zu wollen. Das Gericht war überzeugt, dass Mohamed dieses Nein verstanden und sich trotzdem darüber hinweggesetzt habe; Imelmanns Angaben seien glaubhaft, so die Richterin. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass er nicht vorbestraft sei.
Öffentlich wurden die Vorwürfe über Imelmanns Instagram-Account. Laut Mohamed habe ihn das mehrere geplante TV-Auftritte gekostet, darunter das „Dschungelcamp“.
Verteidigung will Urteil anfechten
Mohameds Verteidigung hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bis darüber entschieden ist, bleibt der Schuldspruch nicht rechtskräftig.