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Grafik mit dem Schriftzug „Gegendarstellung“ auf weißem, abstraktem Hintergrund
Veröffentlichung der Gegendarstellung gemäß § 13 Mediengesetz
Veröffentlichung der Gegendarstellung gemäß § 13 Mediengesetz
weekend.at

Gegendarstellung gemäß § 13 Abs. 4 Mediengesetz

06.08.2025 um 10:10, Stefanie Hermann
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Veröffentlichung einer Gegendarstellung im Zusammenhang mit dem Artikel „Privatjet für Victoria: Mateschitz sorgt für Staunen“ auf weekend.at.

Im Zusammenhang mit dem am 4. August 2025 auf weekend.at veröffentlichten Artikel mit dem Titel
„Privatjet für Victoria: Mateschitz sorgt für Staunen“
wurde von der Kanzlei Puttinger Vogl Rechtsanwälte OG im Namen von Herrn Mark Mateschitz eine Gegendarstellung gemäß § 13 Abs. 4 Mediengesetz übermittelt.

Wir kommen unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und veröffentlichen diese Gegendarstellung im vollen Wortlaut:

„Die von 'weekend.at' aufgestellte Behauptung, wonach Mark Mateschitz an Victoria Swarovski einen Privatjet geschenkt habe, ist falsch. Ein derartiges Geschenk hat es nie gegeben.“

Diese Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des § 13 Abs. 4 Mediengesetz (MedienG).

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