Gegendarstellung gemäß § 13 Abs. 4 Mediengesetz
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Im Zusammenhang mit dem am 4. August 2025 auf weekend.at veröffentlichten Artikel mit dem Titel
„Privatjet für Victoria: Mateschitz sorgt für Staunen“
wurde von der Kanzlei Puttinger Vogl Rechtsanwälte OG im Namen von Herrn Mark Mateschitz eine Gegendarstellung gemäß § 13 Abs. 4 Mediengesetz übermittelt.
Wir kommen unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und veröffentlichen diese Gegendarstellung im vollen Wortlaut:
„Die von 'weekend.at' aufgestellte Behauptung, wonach Mark Mateschitz an Victoria Swarovski einen Privatjet geschenkt habe, ist falsch. Ein derartiges Geschenk hat es nie gegeben.“
Diese Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des § 13 Abs. 4 Mediengesetz (MedienG).