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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bringt die Verordnung zur Zeitumstellung ein
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bringt die Verordnung zur Zeitumstellung in den Ministerrat ein.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bringt die Verordnung zur Zeitumstellung in den Ministerrat ein.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Zeitumstellung: Regierung beschließt jetzt Verordnung

22.09.2026 um 12:35, Stefanie Hermann
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Die Zeitumstellung wird per Verordnung geregelt: Die Bundesregierung legt jetzt fest, wann Österreich bis 2031 die Uhren umstellen muss.

Für die Zeitumstellung gibt es jetzt eine eigene Verordnung: Die Bundesregierung legt darin fest, wann Österreich in den kommenden fünf Jahren die Uhren vor und zurückdreht. Die konkreten Termine stehen damit bis 2031 fest.

Fest steht damit auch: Die Zeitumstellung bleibt Österreich erhalten. Die Bundesregierung legt per Verordnung fest, wann in den Jahren 2027 bis 2031 auf Sommerzeit und wieder auf Normalzeit umgestellt wird. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat die entsprechende Verordnung am Dienstag in den Ministerrat eingebracht.

Regierung regelt Zeitumstellung bis 2031

Die Verordnung trägt den Titel „Verordnung der Bundesregierung über die Festlegung von Beginn und Ende der Sommerzeit in den Kalenderjahren 2027 bis 2031“. Grundlage dafür ist das österreichische Zeitzählungsgesetz. Die EU veröffentlicht die verbindlichen Termine für die Zeitumstellung jeweils für fünf Jahre im Voraus. Österreich übernimmt diese Termine anschließend in nationales Recht.

Ziel der Regelung ist die „Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarkts durch eine unionsweit einheitliche Regelung zu Beginn und Ende der Sommerzeit“.

Warum braucht es eine Verordnung zur Zeitumstellung?

Die EU veröffentlicht die verbindlichen Termine für Beginn und Ende der Sommerzeit jeweils für fünf Jahre im Voraus. Österreich übernimmt diese Termine auf Grundlage des Zeitzählungsgesetzes per Verordnung in nationales Recht. Die neue Regelung legt die Termine für die Jahre 2027 bis 2031 fest.

An diesen Tagen werden die Uhren umgestellt

Für die kommenden fünf Jahre stehen damit folgende Termine fest: 2027 beginnt die Sommerzeit am 28. März und endet am 31. Oktober. 2028 werden die Uhren am 26. März und am 29. Oktober umgestellt. Im Jahr 2029 erfolgt die Zeitumstellung am 25. März und am 28. Oktober.

2030 beginnt die Sommerzeit am 31. März und endet am 27. Oktober. Für 2031 sind der 30. März und der 26. Oktober vorgesehen. Im Frühjahr werden die Uhren jeweils um eine Stunde vorgestellt, im Herbst wieder um eine Stunde zurückgestellt.

Zeitumstellung: Alle Termine bis 2031

2027: 28. März und 31. Oktober
2028: 26. März und 29. Oktober
2029: 25. März und 28. Oktober
2030: 31. März und 27. Oktober
2031: 30. März und 26. Oktober

Abschaffung der Zeitumstellung bleibt offen

Eine Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung ist damit vorerst nicht in Sicht. Bereits 2018 sprach sich bei einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission eine Mehrheit der Teilnehmer für ein Ende des Wechsels zwischen Sommer- und Normalzeit aus. An der Befragung beteiligten sich allerdings nur rund 0,89 Prozent der damaligen EU-Bevölkerung.

Die EU-Kommission legte daraufhin einen Vorschlag zur Abschaffung vor. Das Europäische Parlament stimmte 2019 für ein Ende der saisonalen Zeitumstellung. Eine Einigung der Mitgliedstaaten kam jedoch nicht zustande. Als Problem gilt unter anderem die Gefahr unterschiedlicher Zeitregelungen innerhalb der EU.

EU lässt Folgen erneut untersuchen

Jetzt könnte jedoch wieder Bewegung in die Debatte kommen. Die EU-Kommission gab im Februar 2026 eine neue Studie zu den Auswirkungen der saisonalen Zeitumstellung in Auftrag. Auf Grundlage der Ergebnisse könnten die Gespräche über eine mögliche Abschaffung wieder aufgenommen werden.

Bis dahin bleibt der zweimalige Wechsel bestehen.

FAQ: Zeitumstellung und neue Verordnung

Warum gibt es eine Verordnung zur Zeitumstellung?

Die EU veröffentlicht die verbindlichen Termine für Beginn und Ende der Sommerzeit jeweils für fünf Jahre im Voraus. Österreich übernimmt diese Termine auf Grundlage des Zeitzählungsgesetzes per Verordnung in nationales Recht.

Wann wird die Zeit bis 2031 umgestellt?

Die Umstellung auf Sommerzeit erfolgt 2027 am 28. März, 2028 am 26. März, 2029 am 25. März, 2030 am 31. März und 2031 am 30. März. Zurückgestellt wird am 31. Oktober 2027, 29. Oktober 2028, 28. Oktober 2029, 27. Oktober 2030 und 26. Oktober 2031.

Wird die Zeitumstellung abgeschafft?

Eine Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung ist derzeit nicht beschlossen. Das Europäische Parlament sprach sich 2019 für ein Ende der saisonalen Umstellung aus, eine Einigung der EU-Mitgliedstaaten kam jedoch nicht zustande.

Warum wurde die Zeitumstellung bisher nicht abgeschafft?

Auf EU-Ebene konnte bislang keine gemeinsame Regelung für die Zeit nach einer Abschaffung gefunden werden. Eine zentrale Frage ist, welche Zeit die einzelnen Staaten dauerhaft verwenden würden und wie unterschiedliche Regelungen innerhalb Europas vermieden werden können.

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