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Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bei einer Pressekonferenz vor der Österreichischen und Europäischen Flagge.
Gesundheitsminister Mückstein zu den Corona-Maßnahmen.
Gesundheitsminister Mückstein zu den Corona-Maßnahmen.
Florian Schrötter/BKA

Das sind die neuen Corona-Regeln

10.01.2022 um 16:12, Stefanie Hermann
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Neue Maßnahmen und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte sind fix.

Der Hauptausschuss hat den Lockdown für Ungeimpfte verlängert. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ hat der Hauptausschuss im Parlament die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit neuen Corona-Maßnahmen genehmigt. Die Maskenpflicht im Freien und die 2G-Kontrollen im Handel gelten ab 11. Jänner und sind vorerst bis 20. Jänner 2022 befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte und weitere Bestimmungen der Verordnung werden erneut bis 20. Jänner verlängert.

Die Maßnahmen auf einen Blick

- Lockdown für Ungeimpfte wird verlängert

- Maskenpflicht im Freien und an öffentlichen Orten bei einem Abstand von weniger als zwei Metern

- 2G-Kontrollen im Handel

Maskenpflicht im Freien

Eine FFP2-Maske ist künftig an öffentlichen Orten auch im Freien zu tragen, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. engen Bezugspersonen. Auch wenn der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird, muss man keine Maske aufsetzen. Das gelte etwa, wenn Menschen am Gehsteig aneinander vorbeigingen, ohne zu interagieren, wie ein Beamter aus dem Gesundheitsministerium erläutert.

2G-Kontrolle im Handel

Ebenfalls in der Novelle der Verordnung geregelt ist, dass der 2G-Nachweis ab 11. Jänner im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden muss. Zuständig dafür sind die BetreiberInnen.

Lockdown für Ungeimpfte verlängert

Die Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne 2G-Nachweis seien aufgrund des nach wie vor drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung notwendig, heißt es in der Begründung. Die Kontaktreduktion sei zur Aufrechterhaltung der bundesweiten Spitalsversorgung weiterhin unerlässlich.

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