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So funktioniert der richtige Umgang mit Handwerkern

20.03.2014 um 15:43, Elisabeth Spitzer
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Das Finanzministerium legt ein Modell für den "Handwerkerbonus" vor, mit dem künftig versteuerte Handwerkerleistungen gefördert werden. Geld sparen dank "Handwerkerbonus" hängt vor allem von der klugen Auswahl des Dienstleisters ab.

Ab Juli können Handwerkerkosten, die der Sanierung oder Verschönerung der inneren Wohnräume dienen, teilweise rückerstattet werden. Möglich gemacht wurde dies vom Finanzministerium, das ein Modell für den "Handwerkerbonus" vorgelegt hat, mit dem ab Juli 2014 offiziell versteuerte Handwerkerleistungen gefördert werden sollen. Die Aktion dient primär der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

600 Euro Ersparnis

Pro Jahr können mit dem "Handwerkerbonus" bis zu 600 Euro eingespart werden, wenn man für entsprechend getätigte Leistungen offiziell versteuerte Rechnungen vorweisen kann. Eine Ersparnis, die schnell wieder verpuffen kann, wenn trotz Beauftragung konzessionierter Dienstleister überhöhte Rechnungen gestellt oder mangelhafte Leistungen erbracht wurden. Weekend.at beatwortet die sechs wichtigsten Fragen zum Umgang mit Handwerkeraufträgen.

Wo finde ich einen Handwerker?

Neben dem örtlichen Branchenverzeichnis und diversen Online-Plattformen, die sich auf die Vermittlung von Einzelunternehmern und kleiner Firmen spezialisiert haben, zählt noch immer die persönliche Empfehlung eines Freundes oder Bekannten zu den zielführendsten Methoden, einen vertrauenswürdigen Handwerker zu finden. Die Handwerkerbörse auf www.wohnnet.at listet aktuell rund xx Dienstleistungsarten in xx Kategorien.

Wie viel darf ein Handwerker kosten?

Die Arbeiterkammer Wien hat im Jahr 2011 die Preise von Handwerkern erhoben und nach Branchen unterteilt. Da mittlerweile von einer Erhöhung von rund 4% ausgegangen werden kann, ergeben sich beispielsweise folgende Preisspannen:

Branche Von Bis
Elektriker
Monteur 58 88,00
Monteur und Helfer 105 138,00
Installateure
Monteur 70 85
Monteur und Helfer 110 138

Wie viel Wegzeit darf verrechnet werden?

Bei der Berechnung der Fahrtkosten spielt in erster Linie die Entfernung des ausführenden Dienstleisters zum Kunden eine Rolle. Befindet sich dieser in der gleichen Stadt oder einer nahegelegenen Ortschaft, kommt oftmals eine Fahrtkostenpauschale zur Verrechnung. Laut AK werden durchschnittlich zwischen 42 Euro und 99 Euro für Wegzeit und Fahrzeugabnutzungskosten in Rechnung gestellt. Es empfiehlt sich daher schon vor Auftragsvergabe diesen Kostenpunkt abzuklären, da es keine einheitliche Regelung gibt.

Dürfen Arbeitszeiten aufgerundet werden?

Wenn ein Handwerker für einen Dienst weniger als eine Stunde benötigt, so bedeutet dies nicht, dass die Verrechnung zur vollen Stunde zulässig ist. Achten Sie auch darauf, zwischen Auftragsarbeit und "Beratung" zu unterscheiden und bestehen Sie auf eine genaue Abrechnung. Ein Beispiel: Ein Installateur braucht 20 Minuten um ihre Therme zu reparieren, 15 Minuten werden sie über die Möglichkeiten einer Badsanierung informiert und weitere 10 Minuten braucht es um die Rechnung auszustellen. Bezahlen Sie immer nur für die Dauer der Leistungen, die in Auftrag gegeben wurden, und nicht für die bloße Anwesenheit eines Handwerkers.

Muss bezahlt werden, wenn die Arbeit misslingt?

Ein Installateur wurde gerufen, weil sich die Haustherme regelmäßig abschaltet und es zu lauten Verpuffungen kommt. Der bestellte Handwerker befindet, dass der Therme nichts fehlt und empfiehlt den Wasserhahn nicht gar so ruckartig an- und zuzudrehen. Ein paar Weisheiten mehr in diese Richtung und weg ist der Herr. Zwei Wochen später kommt die Rechnung für eine nicht erfolgte Thermenwartung. Die Rechtslage sagt klar aus: Wenn die Reparatur nicht durchgeführt wurde, weil der Handwerker nicht fähig war, braucht der Kunde nicht bezahlen. In diesem Fall wurde weder eine Reparatur noch eine Wartung durchgeführt. Aber selbst wenn eine Wartung erfolgt wäre, ohne die Reparatur durchzuführen, ist eine Verrechnung nur dann rechtens, wenn der Kunde explizit eine Wartung (als Alternative zur Reparatur) in Auftrag gegeben hätte.

Fazit

Eine Ersparnis von 600 Euro bei kleineren Renovierungen (das Finanzamt akzeptiert nur Beträge bis 3000 Euro pro Jahr für Sanierungsprojekte) kann die Wahl zwischen "Pfuscher" und legalem Handwerker zugunsten letzterem durchaus fördern. Ein Handwerker mit Gewerbeschein bietet zudem Sicherheit bei Gewährleistungs- und Versicherungsangelegenheiten, falls was schief laufen sollte.

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