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Oscar Pistorius verurteilt: Fahrlässige Tötung

12.09.2014 um 10:28, Elisabeth Spitzer
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Die Richteterin hat entschieden: Oscar Pistorius wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Da er nicht wegen Mordes schuldig gesprochen wurde, entgeht Oscar Pistorius der Höchststrafe. Aber welches Strafmaß blüht dem Sportler?

Das Bangen auf der Anklagebank hat für Oscar Pistorius erst einmal ein Ende. Das Urteil ist gefallen: Richterin Thokozile Masipa schließt sowohl Mord als auch vorsätzliche Tötung aus und verurteilt den südafrikanischen Paralympics-Starbeinamputierten Athleten wegen fahrlässiger Tötung. Das genaue Strafmaß wird aber erst in einigen Wochen beziehungswese Monaten verkündet.

Fahrlässige Tötung

Pistrorius hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch eine geschlossene Badezimmertür erschossen, weil er nach eigenen Angaben einen Einbrecher im Haus vermutete. Seit März wurde gegen den 27-Jährigen an 41 Tagen vor dem Obersten Gericht der Provinz von Gauteng in Pretoria verhandelt.

Oscar Pistorius hatte stets abgestritten, dass er Reeva töten wollte. Nun lautet das Urteil "fahrlässige Tötung". Da das Gericht ihn nicht wegen Mordes verurteilt, entgeht der Sportler der Höchststrafe. Auf fahrlässige Tötung stehen in Südafrika bis zu 15 Jahre Haft.

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