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Town Town - CB 10 - Moderne Büroflächen

1030 Wien
330 m2
Nutzfläche

Beschreibung

Objekt und Lage:

Im dynamischen Business-Quartier TOWN TOWN im 3. Wiener Gemeindebezirk gelangen Mietflächen in einem vielseitig nutzbaren Objekt zur Vermietung. Das Bürogebäude CB10 bietet auf insgesamt ca. 6.647 m² Mietflächen, aufgeteilt auf neun Stockwerke und überzeugt durch flexible Grundriss und die hervorragende Verkehrsanbindung.

Das Gebäude befindet sich im Businesspark TOWN TOWN, zentral an der Verkehrsachse Innenstadt – Flughafen gelegen. Ob mit dem Bus, der U-Bahn oder der Straßenbahn – die öffentlichen Verkehrsmittel sind direkt vor der Tür.

Die gemeinsame Piazza verbindet sämtliche Objekte von TOWN TOWN. Dort als auch in der unmittelbaren Umgebung stehen neben Restaurants und Supermärkten auch noch weitere infrastrukturelle Angebote zur Verfügung. Das Naherholungsgebiet Prater befindet sich nur wenige Minuten entfernt.

 

Geheizt bzw. gekühlt wird mit Fernwärme und Fernkälte. Die Betriebskosten (inkl. Heizung und Kühlung) sind als zirka Angaben zu verstehen. Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte Mieter sind willkommen.

 

Büros im 6. Obergeschoß:

  • beeindruckender Panoramablick bis zum Kahlenberg
  • öffenbare Fenster
  • Kühlung über Bauteilaktivierung
  • Doppelboden
  • Teppich / Parkett (bzw. Bodenbelag nach Wahl des Mieters)
  • zwei Zugänge vom allgemeinen Stiegenhaus

 

Energieausweis liegt vor:

Heizwärmebedarf: xx kWh/m².a 

 

Stellplätze:

WIPARK-Garagenbetreiber

 

Verkehrsanbindung:

U3-Station - "Schlachthausgasse", Straßenbahn - Linie 18, Bus - 77A, 80A, 

Die Anbindung an das Straßennetz ist optimal. Die Innenstadt ist nur wenige Minuten entfernt. Über den Anschluss an die A4 bzw. A23 ist die Liegenschaft unmittelbar an das Autobahnnetz angebunden.

 

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.

Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

 

Informationen und Besichtigung:

Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Macho unter +43 1 35 600 10 oder macho@decus.at gerne zur Verfügung! 

DECUS Immobilien GmbH

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Mag. (FH) Anita Kronaus-Buchegger unter der Mobilnummer +43 664 16 096 66 und per E-Mail unter kronaus@decus.at persönlich zur Verfügung.

www.decus.at | office@decus.at 

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. 

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 20.11.2025, 10:06:05 Uhr; Referenz-Nummer: 1151546/3