Stadlgasse – Stylische 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon im Erstbezug
8020 Graz / Steiermark2.5
Zimmer51,28 m2
Nutzfläche€ 780,25
BruttomieteBeschreibung
Stylische 2-Zimmer-Wohnung im 4. Obergeschoss – Erstbezug mit Balkon
Diese helle und moderne Wohnung im 4. Obergeschoss vereint urbanes Wohnen mit höchstem Komfort und ist ideal für Singles, Paare oder Studierende, die das Stadtleben genießen möchten.
Mit ca. 51 m² Wohnfläche bietet die Wohnung einen clever geschnittenen Grundriss und lichtdurchflutete Räume, die sofort ein Gefühl von Offenheit und Wohlbefinden vermitteln. Der Erstbezug garantiert Ihnen eine frische, neuwertige Wohnung ohne Renovierungsaufwand.
Highlight der Wohnung ist der offene Küchen- und Essbereich. Die moderne Einbauküche bietet alles, was Sie zum Kochen benötigen, und der integrierte Essbereich lädt zu gemütlichen Mahlzeiten oder geselligen Abenden ein.
Das separate Wohnzimmer bietet zusätzlichen Raum für Entspannung, Homeoffice oder gemütliche Stunden auf dem Sofa.
Ein einzigartiges Merkmal dieser Wohnung ist der Schlafbereich, in dem sich Dusche und Waschbecken direkt befinden – eine außergewöhnliche Lösung, die Komfort und Funktionalität auf moderne Weise vereint.
Der eigene Balkon bietet Ihren persönlichen Rückzugsort im Freien, ideal für entspannte Abende oder ein Frühstück in der Sonne.
Die hochwertige Ausstattung überzeugt auf ganzer Linie: elegante Fliesenböden verleihen der Wohnung einen modernen, pflegeleichten Look, und das Bad mit WC ist stilvoll und funktional gestaltet.
Haustiere dürfen in dieser Wohnung leider nicht gehalten werden.
Lage: Zentral und dennoch ruhig gelegen, profitieren Sie von exzellenter Infrastruktur: Supermärkte, Cafés, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel sind bequem zu Fuß erreichbar. So genießen Sie urbanes Leben, ohne auf Ruhe und Wohnqualität verzichten zu müssen.
Diese Wohnung vereint stilvolles, modernes Wohnen mit urbanem Lifestyle – überzeugen Sie sich selbst bei einer Besichtigung und sichern Sie sich Ihr neues Zuhause!
Die Fotos dienen als Symbolbilder und zeigen nicht die tatsächliche Ausstattung der Wohnung
Der Mieter verpflichtet sich, die Vertragserrichtungskosten in Höhe von EUR 300,00 brutto bei Abschluss des Mietvertrages und nur bei tatsächlicher Anmietung der Wohnung zu übernehmen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne