Moderne Wohnung mit Balkon Top 5 Bad Hall
4540 Bad Hall / Oberösterreich67,37 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 966,50
BruttomieteBeschreibung
In der Wohnoase Bad Hall ist eine tolle ca. 67,37m² Wohnung mit Balkon zur Miete verfügbar. Die Wohnanlage wurde im Jahr 2017 errichtet und bietet Platz für 23 neue Mietwohnungen in ruhiger und gleichzeitig verkehrsgünstiger Lage.
Top 5
Vorhanden sind: Schlafzimmer, Zimmer, Wohn- Ess- Küchenbereich mit Ausgang auf den Balkon, Bad mit Dusche, Badewanne und WC, Vorraum und Gang. 1.OG, ca. 67,37m² Wohnfläche mit ca. 8,75m² Balkon. Inklusive 1 Kellerabteil und 1 Außenparkplatz.
Ablöse: Küche und Raffstores können um 3.000€ von den aktuellen Mietern abgelöst werden.
Mietzins
Miete EUR 668,34 (brutto)
Betriebskosten EUR 202,82 (brutto)
Heizkosten EUR 61,46 (brutto)
Parkplatz EUR 33,88 (brutto)
GESAMT EUR 966,50
Kaution: EUR 2.899,50
Höhepunkte
- Fußbodenheizung
- Schöne, helle Räume durch große Fenster
- Badezimmer mit Dusche
- Moderne Fliesen und Parkettböden in Eiche
- 8,75m² Balkon
- Inklusive zugewiesener Parkplatz
- Inklusive Kellerabteil
- Raffstore/elektrischer Sonnenschutz möglich
- Lift
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter/innen folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:
1. Das Jahreshaushaltseinkommen darf bei einer förderbaren Person maximal 50.000 Euro, bei zwei förderbaren Personen 85.000 Euro betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.
4.Weiters müssen Mieter/innen zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
- Österreichische/r Staatsbürger/in oder
- Staatsbürger/in eines EWR-Staates oder
- Besitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.
- Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne
Lagebeschreibung
Kindergarten 550m / 7min zu Fuß Apotheke 450m / 5min zu Fuß Bahnhof 5km / 7min mit dem Auto Mittelschule 500m / 7min zu Fuß Friseur 450m / 6min zu Fuß Supermarkt 400m / 5min zu Fuß Restaurant 650m / 8min zu Fuß Fitnessstudio 1,3km / 8min mit dem Auto