GRUNDSTÜCK FÜR NEUBAU MIT 780 m² WOHNFLÄCHE
3430 Tulln an der Donau / Niederösterreich338 m2
Wohnfläche10
Zimmer1.008 m2
Grundfläche€ 599.000,00
KaufpreisBeschreibung
Grundstück mit Entwicklungspotenzial in Tulln
In attraktiver Lage von Tulln gelangt dieses großzügige Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 1.008 m² zum Verkauf. Die Liegenschaft bietet hervorragende Voraussetzungen für individuelle Bauvorhaben und überzeugt durch ihre vielseitigen Bebauungsmöglichkeiten.
Derzeit befinden sich drei sanierungsbedürftige Wohngebäude auf dem Grundstück:
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Haus 1: ca. 166 m² Wohnfläche
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Haus 2 (Bungalow): ca. 62 m² Erdgeschoss sowie ca. 53,90 m² Keller
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Haus 3: ca. 48,88 m² Erdgeschoss und ca. 62 m² Obergeschoss
Alle Gebäude befinden sich in renovierungsbedürftigem Zustand und bieten je nach Konzept die Möglichkeit einer Sanierung oder einer vollständigen Neubebauung.
Widmung & Bebauung
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Bauklasse I und II
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Offene oder gekoppelte Bauweise
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40 % Bebauungsdichte
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Ca. 780 m² erzielbare Wohnnutzfläche (bei Neubebauung, abhängig von Planung und behördlicher Genehmigung)
Diese Bebauungskennzahlen eröffnen ein attraktives Entwicklungspotenzial und schaffen ideale Voraussetzungen für die Errichtung mehrerer Wohneinheiten oder eines hochwertigen Wohnprojekts.
Die Liegenschaft eignet sich insbesondere für Bauträger, Investoren und Projektentwickler, die das Potenzial dieses Grundstücks optimal nutzen möchten. Gleichzeitig bietet sie auch privaten Bauherren die Möglichkeit, ihren individuellen Wohntraum in einer begehrten Lage von Tulln zu verwirklichen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Meralda Beljur unter der Mobilnummer +43 660 576 33 88 und per E-Mail unter beljur@decus.at persönlich zur Verfügung.
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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