1030! Tolle Terrassenwohung nahe Wien Mitte! Klimatisiert!
1030 Wien83 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 2.177,36
BruttomieteBeschreibung
1030! Tolle Terrassenwohnung nahe Wien Mitte! Klimatisiert!
Zur Vermietung gelangt diese sonnige und sehr gut angelegte 3-Zimmer Terrassenwohnung nahe The Mall und U-Bahn mit guter Anbindung zum Flughafen Wien.
Die Wohnung liegt im 4.OG/DG mit Lift eines gepflegten Jahrhundertwendehauses und verfügt über ca. 83 m² sowie einer ca. 9 m² großen Terrasse.
Das Objekt ist noch vermietet, Besichtigungen sind nach Rücksprache mit der derzeitigen Mieterin gerne ab sofort möglich.
AUFTEILUNG
- zentraler Vorraum
- große offene Wohnküche mit Ausgang zur Terrasse
- 1 Schlafzimmer
- 1 weiteres Zimmer
- 1 Duschbad mit Handwaschbecken und Waschmaschinenanschluss
- 1 Wannenbad mit Handwaschbecken
- Toilette separat mit Handwaschbecken
Die Einbauküche mit einer Kücheninsel in hellen Farben/dunkle Arbeitsplatte ist voll ausgestattet (Kühlschrank mit Gefrierfach, Herd, Backofen, Geschirrspüler, Einbaukästen). Klimasplitgeräte sind vorhanden.
Ein Kellerabteil steht zur Verfügung.
Monatliche Mietzinsaufstellung:
Hauptmietzins netto: € 1.790,-- (zzgl. 10% USt)
Betriebskosten netto: € 165,62 (zzgl. 10% USt)
Aufzugskosten netto: € 23,80 (zzgl. 10 % USt)
Gesamtmietzins inkl. Betriebskosten, Aufzugskosten und USt: € 2.177,36
Heizung, Strom und Internet sind nicht im Gesamtmietzins inkludiert.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten € 6.500,--
Provisionsfrei für den Mieter
Vertragserrichtung: € 360,-- (Wir weisen darauf hin, dass die Mietvertragserrichtungsgebühr vom Eigentümer direkt von der Hausverwaltung eingehoben wird)
Mietdauer: 5 Jahre befristet
Bezug: Nach Vereinbarung
INFRASTRUKTUR
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich auf der nahe gelegenen Landstraßer Hauptstraße und im Einkaufszentrum The Mall.
ÖFFENTLICHE ANBINDUNG
Die U4/U3 Station Landstraße ist in wenigen Gehminuten erreichbar.
Der Flughafen Wien ist durch den CAT (Station Landstraße) ebenso schnell erreichbar.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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