Mann (27) vergewaltigt Mädchen (14): Urteil ist da
Ein 27-jähriger Syrer ist in Wien wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Übergriff ereignete sich im April des Vorjahres in einer Wohnung in der Donaustadt. Das Opfer galt zu diesem Zeitpunkt als abgängig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angriff in der Donaustadt
In der Nacht auf den zehnten April 2024 soll der Mann begonnen haben, das Mädchen zu berühren. Laut Anklage zog er ihre Hose und Unterhose aus, fixierte ihre Arme und drückte ihre Beine auseinander. Während des Übergriffs soll die Jugendliche gesagt haben, dass er aufhören soll. Er ließ nicht ab.
Das Mädchen war zuvor gemeinsam mit zwei weiteren Männern in die Wohnung des Angeklagten gegangen. Sie kannten einander nicht. Nach eigenen Angaben hatte die Jugendliche Drogen dabei. Noch in derselben Nacht kam es zum Angriff.
Ermittlungen und Beweise
DNA-Spuren belegten später den Geschlechtsverkehr. Der Angeklagte erklärte, es sei zu einem plötzlichen Samenerguss am Morgen gekommen, der ihn in Panik versetzt habe. „Ich habe plötzlich gesehen, wie Sperma an mir heruntertropft. Dann habe ich Panik bekommen“, sagte er vor Gericht, laut einem Bericht der Krone.
Er bestritt, das Mädchen angegriffen zu haben. Sie sei auf ihn zugegangen, meinte er. Auch ihr Alter habe er nicht gekannt. Am Tag nach der Tat meldete sich die Jugendliche bei ihrer Mutter, die als Zeugin aussagte. „Ich war damals schwanger und bin in Ohnmacht gefallen“, schilderte sie.
Eine Freundin holte das Mädchen aus der Wohnung ab. In der kontradiktorischen Vernehmung berichtete die Jugendliche, sie habe versucht, wach zu bleiben. „Er hat mich am ganzen Körper angegriffen. Er wollte nicht weg“, sagte sie. Noch am selben Tag trafen Polizisten das Mädchen am Praterstern an. Sie wurde anschließend psychiatrisch behandelt.
Prozess und Urteil
Vor dem Wiener Landesgericht zeigte sich der 27-Jährige aufgelöst. „Ich bin das erste Mal vor Gericht und vollkommen durcheinander. Ich weiß nicht, was ich machen soll“, sagte er unter Tränen. Er blieb jedoch nicht geständig. Verteidiger Florian Höllwarth plädierte auf Freispruch im Zweifel. „Das Opfer und der Angeklagte machen widersprüchliche Angaben“, so der Anwalt.
Der Schöffensenat sah die Beweislage als eindeutig an. Der Syrer wurde wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.