Bis zu 1.500 Euro Strafe: Darum schlagen Bauern jetzt Alarm
Inhalt
- Erdbeer-Diebstahl löst Polizeieinsatz aus
- Bauern berichten von zunehmenden Vorfällen
- „Das Obst gehört den Bauern“
- Schäden gehen über den Warenwert hinaus
- Bis zu 1.500 Euro Strafe möglich
Reife Kirschen, saftige Marillen oder frische Erdbeeren am Feldrand wirken auf viele Menschen verlockend. Schnell eine Frucht pflücken und probieren, das erscheint oft harmlos. Doch genau das kann rechtliche Konsequenzen haben.
Denn Obst und Gemüse auf Feldern, in Obstgärten oder Weingärten gehören den jeweiligen Eigentümern. Wer ohne Erlaubnis zugreift, riskiert unter Umständen empfindliche Strafen.
Erdbeer-Diebstahl löst Polizeieinsatz aus
Aktuell sorgt ein Fall aus Niederösterreich für Aufsehen. Im Bezirk Melk sollen mehrere Personen Erdbeeren von einem Feld mitgenommen haben. Die Besitzer erstatteten Anzeige, woraufhin die Polizei die Ermittlungen aufnahm.
Die Fahndung führte schließlich auf die Westautobahn. Dort wurde ein Fahrzeug gestoppt, in dem sich das gestohlene Obst befand. Der Vorfall zeigt: Was manche als Kleinigkeit betrachten, wird von den Behörden durchaus ernst genommen.
Bauern berichten von zunehmenden Vorfällen
Laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich häufen sich solche Fälle. Betroffen sind längst nicht nur Erdbeeren. Immer wieder werden Kirschen, Marillen, Äpfel, Weintrauben oder Gemüse wie Karotten, Zwiebeln und Kürbisse unerlaubt mitgenommen. Teilweise verschwinden sogar junge Pflanzen oder frisch gesetzte Obstbäume.
„Das Obst gehört den Bauern“
Martin Sedelmaier, Obmann des Landesobstbauverbandes, kennt das Problem aus eigener Erfahrung. Zwar würden die meisten Landwirte nichts sagen, wenn jemand eine einzelne Frucht probiere. Problematisch werde es aber, wenn größere Mengen mitgenommen werden.
Viele Menschen würden vergessen, dass hinter jedem Obstgarten viel Arbeit steckt. Die Bäume müssen gepflegt, bewässert und geerntet werden. Für viele Betriebe ist der Verkauf der Früchte eine wichtige Einnahmequelle.
Schäden gehen über den Warenwert hinaus
Der finanzielle Verlust beschränkt sich oft nicht nur auf die mitgenommenen Früchte. Wenn Menschen auf Bäume klettern oder Äste herunterziehen, entstehen zusätzliche Schäden. Äste können abbrechen oder ganze Pflanzen beschädigt werden.
Laut Obstbauverband wurden in der Vergangenheit sogar Fälle bekannt, bei denen mehrere hundert Kilogramm Obst gestohlen wurden.
Bis zu 1.500 Euro Strafe möglich
Rechtlich ist die Lage eindeutig. Obst und Gemüse auf landwirtschaftlichen Flächen sind kein Allgemeingut. Auch wenn ein Feld nicht eingezäunt ist, darf dort nicht einfach geerntet werden. Nach dem niederösterreichischen Feldschutzgesetz kann das unerlaubte Entziehen oder Aneignen von Feldfrüchten als Verwaltungsübertretung geahndet werden.
Die möglichen Geldstrafen reichen bis zu 1.500 Euro. Je nach Menge und Umständen können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Viele Menschen glauben, heruntergefallenes Obst dürfe einfach mitgenommen werden. Das stimmt jedoch nicht immer. Ob Fallobst frei verfügbar ist, hängt davon ab, ob klar erkennbar ist, dass der Eigentümer kein Interesse mehr daran hat. Im Zweifel sollte daher immer nachgefragt werden.