Justizhammer: Kabarettist Florian Scheuba verurteilt
Kabarettist Florian Scheuba ist heute vom Oberlandesgericht Wien wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Es ist ein bemerkenswerter Rechtsfall: Die Entscheidung des Gerichts könnte nicht nur für den Satiriker, sondern auch die Freiheit der Kunst weitreichende Konsequenzen haben.
"Rätselhafte Untätigkeit"
Im Zentrum der heutigen Verhandlung steht der mittlerweile schon Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen Florian Scheuba und Bundeskriminalamtsdirektor Andreas Holzer. Ausgang war eine Kolumne Scheubas im "Standard" im September 2021. In dieser warf er Holzer im Zusammenhang mit den Ermittlungen um das Ibiza-Video "rätselhafte Untätigkeit" vor. Weiters behauptet er, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, führt der Kabarettist aus und geht hart mit ihm ins Gericht. Als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnet er das Vorgehen.
Üble Nachrede
Holzer, ehemaliger Leiter der "Soko Tape", hat das nicht auf sich sitzen lassen und ist kurzerhand gegen Scheuba vor Gericht gezogen. Im Juni 2022 wurde der Fall vor dem Landesgericht für Strafsachen verhandelt. Scheuba wurde im ersten Rechtsgang freigesprochen, das Erstgericht stufte den Beitrag als satirische Kolumne ein.
Berufung gegen Freispruch
Holzer, hat dagegen Rechtsmittel eingebracht. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab seiner Berufung Folge und hob das angefochtene Urteil zur Gänze auf. Heute hat es Scheuba schuldig gesprochen. Begründung: Die Vorwürfe der Untätigkeit und Arbeitsverweigerung seien so dargestellt worden, dass sie nicht als Satire aufgefasst werden konnten. Scheuba muss nun 7.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt, zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Scheuba legt Berufung ein
Immer wieder betonte Scheuba während der Verhandlung, Holzer zwar Untätigkeit, nicht aber ein Motiv dafür und damit Amtsmissbrauch vorgeworfen zu haben. Scheubas Rechtsvertreterin, Medienanwältin Maria Windhager hat bereits Berufung angekündigt. Damit ist erneut das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug. "Wir gehen aber auch zum Obersten Gerichtshof und notfalls nach Straßburg [Sitz des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm.]", wird sie von der APA zitiert.
Sorge um Meinungsfreiheit
Auch in den Sozialen Medien sorgt das Urteil für Unruhe. Kritiker fürchten, dass ein besorgniserregender Präzedenzfall für die Einschränkung der Meinungsfreiheit und der künstlerischen Ausdrucksfreiheit gesetzt werden könnte. Besonders hervorgehoben wird die Frage, inwieweit Satire und kritische Kunst als Mittel des politischen und gesellschaftlichen Kommentars eingeschränkt werden dürfen.