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René Benko im Anzug zwischen Justizwachebeamten bei einem Gerichtstermin. Das Landesgericht Innsbruck hat dem früheren Signa-Chef eine Fußfessel bewilligt.
René Benko darf die Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel in einer Wohnung in Innsbruck verbringen.
René Benko darf die Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel in einer Wohnung in Innsbruck verbringen.
APA-Images / APA / EXPA

René Benko darf Gefängnis verlassen: Gericht bewilligt Fußfessel

14.10.2026 um 09:40, Stefanie Hermann
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René Benko darf nach 20 Monaten das Gefängnis mit Fußfessel verlassen. Die WKStA war dagegen. Warum die Entscheidung eine seltene Ausnahme ist.

Nach rund 20 Monaten hinter Gittern darf René Benko das Gefängnis verlassen. Das Landesgericht Innsbruck hat dem früheren Signa-Chef eine Fußfessel bewilligt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte sich dagegen ausgesprochen. Der 49-Jährige bleibt allerdings in Untersuchungshaft.

​Gericht bewilligt Fußfessel für René Benko

Die Entscheidung fiel am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, am Landesgericht Innsbruck. Bei einer nicht öffentlichen Verhandlung wurde Benkos Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest stattgegeben. Sein Verteidiger Norbert Wess bestätigt die Bewilligung. Damit steht fest: René Benko darf die Untersuchungshaft künftig außerhalb der Justizanstalt verbringen.

Die Verhandlung begann um 9 Uhr. Zuständig war jener Richter, der Benko erst wenige Wochen zuvor zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

​WKStA kämpfte gegen den Hausarrest

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wollte verhindern, dass Benko das Gefängnis mit einer Fußfessel verlässt. Wie der Kurier zunächst berichtet hat, legte die WKStA dazu eine sechsseitige Stellungnahme vor.

Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass sich Benko außerhalb der Justizanstalt besser auf die umfangreichen Strafverfahren vorbereiten könne. Das Gericht folgte dem Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest.

​Nur ein einziger U-Häftling trug eine Fußfessel

Wie außergewöhnlich die Entscheidung ist, zeigen Zahlen des Justizministeriums. Mit Stichtag 1. Oktober 2026 befanden sich österreichweit 1.863 Personen in Untersuchungshaft. Nur eine davon verbrachte diese mit einer elektronischen Fußfessel.

Benko kommt damit eine Maßnahme zugute, die bei Untersuchungshäftlingen äußerst selten angewendet wird. Die Fußfessel bedeutet allerdings keinen Freispruch und auch keine Aufhebung der Untersuchungshaft. Sein Aufenthalt wird weiterhin elektronisch überwacht.

​Benko zieht in kleine Wohnung in Innsbruck

Nach rund 20 Monaten hinter Gittern steht René Benko der Umzug in eine eigens angemietete, rund 60 Quadratmeter große Wohnung in Innsbruck bevor. Dort soll er künftig seine Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel verbringen. 

Zuvor war der ehemalige Signa-Chef zunächst in der Justizanstalt Wien-Josefstadt und später in Innsbruck inhaftiert.

​Nächster Prozess wartet bereits im November

Erst Ende September war Benko wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Weil ihm die Untersuchungshaft angerechnet wurde, konnte er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe bedingt entlassen werden. Unmittelbar danach wurde die Untersuchungshaft wegen weiterer Vorwürfe fortgesetzt.

Bereits am 4. und 5. November muss sich Benko erneut vor Gericht verantworten. Dabei geht es unter anderem um Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Bis dahin bleibt er trotz bewilligter Fußfessel Untersuchungshäftling.

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