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Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) treten schrittweise mehrere Leistungsänderungen in Kraft.
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) treten schrittweise mehrere Leistungsänderungen in Kraft.
APA-Images / APA / JAKOB LANGWIESER

ÖGK: Was sich jetzt für Patienten ändert

06.03.2026 um 08:26, Yunus Emre Kurt
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Österreichische Gesundheitskasse: Für ÖGK-Versicherte ändern sich wichtige Leistungen. Krankengeld, Zahnersatz und Transporte werden teurer.

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Für Versicherte treten schrittweise mehrere Änderungen in Kraft. Dabei geht es dabei um Krankengeld, Zahnersatz, Krankentransporte, Kieferregulierungen und das verlängerte Krankengeld. Hintergrund ist eine beschlossene Satzungsänderung der ÖGK.

Änderungen beim Krankengeld

Beim Krankengeld stehen laut den bekannt gewordenen ÖGK-Änderungen mehrere Anpassungen im Raum. Dazu zählt das Aus für den bisherigen Familienzuschlag sowie strengere Voraussetzungen für das verlängerte Krankengeld. Die ÖGK verweist grundsätzlich darauf, dass Krankengeld an einen ärztlich bestätigten Krankenstand gebunden ist und unter bestimmten Voraussetzungen auch über 52 Wochen hinaus bis zu 78 Wochen gewährt werden kann. 

Gerade für längere Krankenstände könnte das für Betroffene mehr organisatorischen Aufwand bedeuten, wenn zusätzliche Begutachtungen oder Nachweise erforderlich werden.

Höhere Selbstbehalte und weniger Zuschüsse

Auch beim Zahnersatz und bei einzelnen kieferorthopädischen Leistungen wird mit höheren Belastungen für Versicherte gerechnet. Aktuell weist die ÖGK beim Zahnersatz einen Selbstbehalt von 25 Prozent der tariflichen Kosten aus; zugleich wurde eine weitere Satzungsänderung 2026 beschlossen und genehmigt. 

Für Patientinnen und Patienten bedeutet das vor allem eines: Wer auf medizinisch notwendige Zahnleistungen oder Kieferregulierungen angewiesen ist, muss künftig genauer prüfen, welche Kosten noch übernommen werden und welche nicht.

Strengere Regeln für Krankentransporte

Besonders klar dokumentiert sind die Änderungen bei Krankentransporten. Die ÖGK verrechnet seit 2025 Kostenanteile für planbare Krankentransporte; seit Jänner 2026 startet dafür die erste Vorschreibung. Für Fahrten ohne Sanitätsbegleitung fällt die einfache Rezeptgebühr an, für Transporte mit sanitätsdienstlicher Betreuung die doppelte. Gleichzeitig hält die ÖGK fest, dass fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder das Fehlen einer Begleitperson keine Kostenübernahme begründen. Entscheidend ist eine medizinisch begründete Gehunfähigkeit.

Begründung der ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse begründet die Anpassungen mit ihrer angespannten Finanzlage und dem Ziel, Leistungen langfristig abzusichern. Auf ihrer Website betont die Kasse, dass sie bestimmte Bereiche im Rahmen der Selbstverwaltung über die Satzung selbst regeln kann. 

Aus Sicht der ÖGK sollen die Schritte helfen, die vorhandenen Mittel stärker auf medizinisch notwendige Leistungen zu konzentrieren.

Politische Kritik und Vorwürfe

Die Änderungen stoßen politisch auf Kritik. Oppositionsvertreter werfen der Kasse vor, Versicherten zusätzliche Kosten aufzubürden und Leistungsverschlechterungen nur wenig sichtbar zu kommunizieren.

Vor allem die Kombination aus höheren Eigenanteilen und engeren Voraussetzungen sorgt für Kritik, weil sie aus Sicht der Gegnerinnen und Gegner vor allem jene trifft, die bereits gesundheitlich oder finanziell belastet sind.

Rolle des Gesundheitsministeriums

Formell handelt es sich um Entscheidungen der Selbstverwaltung. Die ÖGK beschließt ihre Satzung selbst, Änderungen müssen aber genehmigt werden. Die 2. Änderung der Satzung 2025 wurde laut RIS von der Hauptversammlung am 19. Februar 2026 beschlossen und vom zuständigen Ministerium am 26. Februar 2026 genehmigt.

Für viele Versicherte bleibt dabei vor allem die Frage, wie sichtbar solche Änderungen kommuniziert werden – denn veröffentlicht werden sie in den Rechtsgrundlagen und im RIS, also eher über institutionelle Kanäle als über direkte Verständigungen an alle Betroffenen. 

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