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Die Ausgleichszulage wurde mit Jahresbeginn 2026 erhöht.
Die Ausgleichszulage wurde mit Jahresbeginn 2026 erhöht.
RomanR/Shutterstock.com

Mindestpension steigt: Wer jetzt profitiert

09.06.2026 um 10:35, Yunus Emre Kurt
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Für rund 200.000 Menschen gibt es 2026 mehr Geld. Mit der Erhöhung der Ausgleichszulage steigen auch wichtige Einkommensgrenzen für Gebührenbefreiungen.

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Für hunderttausende Menschen in Österreich gibt es 2026 finanzielle Verbesserungen. Mit Jahresbeginn wurde nicht nur die Pensionserhöhung umgesetzt, sondern auch die Ausgleichszulage angehoben. Davon profitieren vor allem Personen mit niedrigen Pensionen. 

Die Erhöhung wirkt sich jedoch nicht nur auf die monatliche Auszahlung aus. Gleichzeitig steigen auch wichtige Einkommensgrenzen für Befreiungen von Gebühren und Abgaben.

Rund 200.000 Menschen betroffen

Laut aktuellen Daten beziehen rund 200.000 Personen in Österreich eine Mindestpension und erhalten deshalb eine Ausgleichszulage. Besonders häufig sind Frauen betroffen, da ihre durchschnittlichen Pensionen deutlich niedriger ausfallen als jene von Männern. 

Mit der Pensionsanpassung 2026 wurde auch die Ausgleichszulage um 2,7 Prozent erhöht. Für alleinstehende Pensionistinnen und Pensionisten bedeutet das erstmals einen Richtsatz von mehr als 1.300 Euro monatlich.

Neue Ausgleichszulage ab 2026

Der neue Richtsatz für Alleinstehende liegt nun bei 1.308,39 Euro pro Monat. Im Vorjahr betrug dieser noch 1.273,99 Euro. Auch für Paare gibt es eine Anpassung. Leben Pensionistinnen und Pensionisten in einem gemeinsamen Haushalt, steigt der Richtsatz von bisher 2.009,85 Euro auf 2.064,12 Euro monatlich. 

Zusätzlich wurden die Zuschläge für Kinder sowie die verschiedenen Waisenpensionen erhöht.

Wer Anspruch auf die Ausgleichszulage hat

Die Ausgleichszulage soll sicherstellen, dass Pensionistinnen und Pensionisten ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen. Liegt das Gesamteinkommen unter dem festgelegten Richtsatz, wird die Differenz durch die Ausgleichszulage ausgeglichen. Bei der Berechnung werden neben der Pension auch andere Einkünfte sowie mögliche Unterhaltsansprüche berücksichtigt. Zuständig für die Auszahlung ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger.

Befreiung von Rezeptgebühr und ORF-Abgabe

Mit der höheren Ausgleichszulage steigen gleichzeitig auch die relevanten Einkommensgrenzen für zahlreiche Befreiungen. Wer Anspruch auf die Ausgleichszulage hat, ist grundsätzlich von der Rezeptgebühr befreit. Außerdem entfällt das Serviceentgelt für die E-Card. 

Zusätzlich müssen Betroffene keine ORF-Haushaltsabgabe bezahlen. Auch Zuschüsse zum Fernsprechentgelt können beantragt werden.

Tausende Anträge bereits gestellt

Die Befreiung von der ORF-Abgabe wird von vielen Menschen genutzt. Allein in den ersten Monaten des Jahres wurden laut Berichten bereits rund 67.000 Anträge eingebracht. In fast 80 Prozent der Fälle wurde die Befreiung bewilligt. Die monatliche ORF-Haushaltsabgabe beträgt weiterhin 15,30 Euro. 

Je nach Bundesland kommen zusätzliche Landesabgaben hinzu. Dadurch ergeben sich jährliche Belastungen zwischen rund 184 und 240 Euro.

Rezeptgebühr bleibt unverändert

Eine weitere gute Nachricht betrifft verschreibungspflichtige Medikamente. Anders als in den vergangenen Jahren wird die Rezeptgebühr 2026 nicht erhöht. Sie bleibt weiterhin bei 7,55 Euro pro Rezept. Für Menschen mit Ausgleichszulage entfällt diese Gebühr ohnehin vollständig.

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