Gesetzesnovelle: Diese Verkehrsverstöße werden teurer
Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes werden auch bestimmte Strafbeträge erhöht. Besonders wenn es um die Verwendung des Smartphones am Steuer geht, werden die Strafen empfindlich erhöht.
Strafe verdoppelt
Da Ablenkung zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr zählt, wurde hier bei der Gesetzesnovelle ein Fokus gesetzt: "Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt bisher 50 Euro. Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Der Experte warnt auch davor, dass auch andere, vielleicht sogar straffreie, Nebentätigkeiten beim Fahren ablenken und damit die Unfallgefahr erhöhen können.
47 Jahre Gurtpflicht
Bereits seit 1976 ist die Anschnallpflicht in Österreich gesetzlich verankert, gestraft wird allerdings erst seit 1984. Auch hier wird der Strafbetrag mit 1. Mai deutlich erhöht. Ein Organmandat an Ort und Stelle kostet künftig 50 statt 35 Euro – eine Anzeige bis zu 100 Euro. Gleiches gilt, wenn man beim Lenken eines Motorrads oder Mopeds auf einen Helm verzichtet. "Zusätzlich drohen wie bisher zivil- und strafrechtliche Folgen, wie beispielsweise Nachteile bei Schadenersatzansprüchen oder bei Versicherungsleistungen", weiß der Jurist des Mobilitätsclubs.