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Border Collie I Credit: iStockphoto.com/Tepepa79
Symbolfoto
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iStockphoto.com/Tepepa79

Hund in Brunnen ertränkt: Das Frauerl war es selbst

19.10.2022 um 11:46, Brigitte Biedermann
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Nach dem grauenvollen Tod von Hund "Liam" wurde das Frauerl zu sieben Monaten bedingter Strafe verurteilt.

Österreichs Tierfreunde standen im April 2022 unter Schock: Border Collie "Liam" wurde in einem Brunnen, in rund sieben Metern Tiefe, tot aufgefunden wurden. Seine Vorderbeine und die Hinterbeine sowie die Schnauze war mit einem Klebeband zusammengebunden. Der Besitzer (35) hatte der Polizei gemeldet, dass der achtjährige Rüde entlaufen sei, wenig später fand er seinen Hund selbst tot im Brunnen.

Hohe Belohnung für Hinweise

Die Polizei machte sich auf die Suche nach dem Täter und ging jeder Spur nach. Es wurden sogar Ergreiferprämien ausgesetzt - ORF-Moderatorin Nadja Bernhard spendete schließlich über 8.000 Euro an die Pfotenhilfe für Hinweise zur Ergreifung des Täters. Weekend berichtete hier. 

Das Frauerl saß auf der Anklagebank

Doch dann rückte die Lebensgefährtin des Hundesbesitzers immer mehr in den Kreis der Verdächtigen und saß jetzt auf der Anklagebank. Sie bekannte sich als nicht schuldig. Der Richter glaubte ihr nicht und die Ergebnisse der veterinärmedizinischen Untersuchung zeichneten ein grausames Bild. Polizeiangaben zufolge ließ Flüssigkeit in der Lunge des Vierbeiners darauf schließen, dass er nach einem Überlebenskampf in dem Brunnen ertrunken ist. Zuvor war das Tier verletzt worden.

Sie will ihn noch gefüttert haben

Die Angeklagte selbst beschrieb die letzten Stunden mit dem Tier als "völlig normal". Sie will den Hund auch - wie immer - ausgiebig gefüttert haben. Im Verdauungstrakt des Tieres wurde jedoch laut einem Sachverständigengutachten kein Inhalt entdeckt. Dass sie Paketschnur und -band in ihrem Haushalt gehabt habe, bejahte die gebürtige Wienerin. Sie habe diese Utensilien aufgrund eines bevorstehenden Umzugs verwendet.

Täterin hat kein klares Motiv

Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einem "besonderen Akt". Was passiert sei, sei "sehr abscheulich". Die Beschuldigte habe immer Hunde gehabt, aber "nie einen Tierhass" gezeigt. Vielmehr habe es Probleme mit Nachbarn und dem Vermieter gegeben. Der 48-Jährigen fehle zudem das Motiv, gefordert wurde ein Freispruch im Zweifel.

Beweislage sei eindeutig 

Auch für den Richter war die "Motivationslage nicht erklärbar für diese Tat". Dies sei aber auch nicht notwendig. Die Beweislage sei eindeutig, vor allem wegen des Gutachtens, das der Tierhalter selbst eingeholt habe. Der Vierbeiner habe in der Obhut der 48-Jährigen definitiv keine Nahrung erhalten. Bemängelt wurde vom Richter zudem der geschilderte Ablauf, die Version eines dritten Täters sei nicht plausibel. Es sei eine "Kurzschlusshandlung, aus welchem Grund auch immer" gewesen. "Für mich gibt es hier keine andere Erklärung."

Sieben Monate wegen Tierquälerei

Die Verhängung einer Geldstrafe sei in dem Fall aus spezial- und generalpräventiven Gründen "nicht möglich" gewesen. Eine Bewährungsstrafe für die bisher gerichtlich unbescholtene 48-Jährige werde "ausreichen, dass so ein Vorfall nicht mehr vorkommt". Seitens der Verteidigung wurde Bedenkzeit erbeten, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

 

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