Helmpflicht: StVO-Novelle bringt strengere Regeln für E-Scooter und E-Bikes
- Strengere Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes
- Neue technische Vorschriften für E-Scooter
- Helmpflicht auf E-Scootern und E-Bikes
- Mitnahmeverbot und Alkoholgrenze
- Zufahrtskontrollen und Änderungen ab Oktober
Seit 1. Mai gelten in Österreich strengere Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. Grundlage ist die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die im März beschlossen wurde. E-Scooter sind nun offiziell als Fahrzeuge eingestuft und rechtlich mit Fahrrädern und E-Bikes gleichgestellt. Auf dieser Basis greifen neue technische und sicherheitsrelevante Bestimmungen.
Neue technische Vorschriften für E-Scooter
E-Scooter müssen Blinker an den Lenkerenden haben. Blinker, die etwa hinten an der Bremse oder an anderen Stellen montiert sind, gelten nicht als zulässig und schützen nicht vor einer Strafe.
Zusätzlich ist eine funktionierende Bremse vorgeschrieben, ebenso eine Hupe oder Klingel. An der Vorderseite müssen weiße Rückstrahler, an der Rückseite rote und an den Seiten gelbe Rückstrahler vorhanden sein. Bei Dunkelheit oder eingeschränkten Sichtverhältnissen sind ein Frontlicht und Rücklicht Pflicht.
Achtung: Die Anforderungen gelten auch für bereits zuvor gekaufte E-Scooter. Geräte ohne korrekte Blinker-Ausstattung dürfen seit 1. Mai nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden.
Helmpflicht auf E-Scootern und E-Bikes
Mit der Novelle werden auch die Sicherheitsvorschriften verschärft. Für Lenkerinnen und Lenker von E-Scootern gilt eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Auf E-Bikes besteht seit 1. Mai eine Helmpflicht bis zum 14. Geburtstag. Damit unterscheidet sich die Regelung von herkömmlichen Fahrrädern, bei denen Kinder nur bis zum zwölften Geburtstag verpflichtend einen Helm tragen müssen.
E-Scooter: Mitnahmeverbot und Akoholgrenze
Neu ist das Mitnahmeverbot: Die Mitnahme von Personen auf E-Scootern ist verboten. Ebenso untersagt ist seit 1. Mai die Mitnahme von Gegenständen auf dem Roller. Verschärft ist zudem die Alkoholgrenze: Für E-Scooter-Lenkerinnen und -Lenker sinkt sie von 0,8 auf 0,5 Promille. Für Fahrräder und E-Bikes gilt weiterhin der Grenzwert von 0,8 Promille.
Zufahrtskontrollen und weitere Änderungen ab Oktober
Die 36. StVO-Novelle schafft außerdem neue rechtliche Grundlagen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen. Dort können kameragestützte Systeme eingesetzt werden, um den Verkehr zu überwachen. Diese Kontrollen betreffen nur mehrspurige Fahrzeuge, die Kamera-Überwachung muss zweifach gekennzeichnet sein.
Neue Regeln für E-Mopeds ab Oktober
Weitere Teile des neuen Regelwerks treten am 1. Oktober in Kraft und betreffen vor allem E-Mopeds. Sie gelten dann als Kraftfahrzeuge und dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen E-Mopeds einer Zulassungspflicht, Versicherungspflicht und Führerscheinpflicht sowie der verpflichtenden Verwendung eines Sturzhelms.
Quellen und weiterführende Informationen