Direkt zum Inhalt
Ein ORF-Logo am Gelände des ORF-Zentrums in Wien
Die aktuelle GIS-Gebühr wird mit 1. Jänner 2024 von einer Haushaltsabgabe abgelöst.
Die aktuelle GIS-Gebühr wird mit 1. Jänner 2024 von einer Haushaltsabgabe abgelöst.
EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Haushaltsabgabe: Wer nicht für den ORF zahlen muss

28.04.2023 um 08:41, Patrick Deutsch
min read
Die Haushaltsabgabe ist beschlossene Sache. Ab 2024 wird die ORF-Gebühr von allen Österreichern einkassiert. Es gibt aber Ausnahmen.

Die Regierungsparteien haben sich diese Woche auf ein neues ORF-Gesetz geeinigt. Eine sogenannte Haushaltsabgabe wird die GIS-Gebühr ersetzen. Die neue Regelung bedeutet, dass sich zukünftig alle österreichischen Haushalte an der Finanzierung des ORF beteiligen müssen. Einige Ausnahmen bleiben aber bestehen.

Günstiger als GIS

15,30 Euro werden pro Haushalt ab 1. Jänner 2024 monatlich fällig, was deutlich günstiger als die aktuelle GIS-Gebühr ist. In sechs von neun Bundesländern werden aber zusätzlich auch noch Landesabgaben aufgeschlagen. Während Vorarlberg, Ober- und Niederösterreich auf diese Zusatzgebühr verzichten, schlagen die anderen Länder bis zu 5,20 Euro monatlich auf die Haushaltsabgabe auf.

Grafik über die Höhe der neuen ORF-Haushaltsabgabe im Vergleich mit der bisherigen GIS-Gebühr
Die neue Haushaltsabgabe im Bundesländer-Vergleich.

Ausnahmen bleiben aufrecht

Im Gegensatz zur bisherigen GIS-Gebühr müssen jetzt alle Haushalte zahlen – auch wenn sie über kein klassisches Empfangsgerät wie TV, Radio oder Computer verfügen. Trotzdem gilt: Wer bisher, etwa wegen eines zu geringen Einkommens, von der GIS befreit war, soll auch weiter nicht zahlen müssen. Für eine Befreiung darf das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 1.961,75 Euro – für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich dieser Betrag um 191,87 Euro. Diese Grenzen gelten auch, wenn man als "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit" befreit ist. Darunter fallen etwa Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Studienbeihilfe- oder Mindestsicherungsbezieher.

more