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Die Betriebskosten von Amisola waren zu hoch. Das Gericht hat entschieden.
Die Betriebskosten von Amisola waren zu hoch. Das Gericht hat entschieden.
hanohiki / iStock

Betriebskosten zu hoch: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

19.10.2025 um 16:34, Marcel Toifl
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Die Höhe der Betriebskosten bei Amisola waren laut einem Gerichtsentscheid unzulässig. So können betroffene Mieter ihr zu viel bezahltes Geld zurückfordern.

Die Arbeiterkammer hat in einem Verbandsprozess gegen die Immobiliengesellschaft Amisola eine Rückzahlung von 1,28 Millionen Euro erwirkt. 798 Mieterinnen und Mieter in Wien und Graz bekommen zu viel bezahlte Betriebskosten zurück. Pro Wohnung geht es um durchschnittlich 2.500 Euro. Die betroffenen Haushalte werden laut AK in den kommenden Wochen informiert.

Betriebskosten zu hoch

Den Stein ins Rollen brachte ein einzelner Mieter. Seine ungewöhnlich hohe Nachzahlung fiel der Arbeiterkammer auf. Die AK ließ daraufhin die Mietverträge prüfen und stellte mehrere unzulässige Klauseln fest. Die betroffenen Objekte sind frei finanzierte Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen.

Das Verfahren

Die Arbeiterkammer reichte eine Verbandsklage ein. In den Verträgen der Amisola fanden sich Klauseln, die Betriebskosten in unzulässiger Weise verrechneten. Laut AK wurden diese Passagen als rechtswidrig eingestuft. Der Immobilienkonzern habe sich nach den ersten Urteilen „schnell und unkompliziert“ zu einem Unterlassungsvergleich bereit erklärt. Damit verpflichtete sich das Unternehmen, künftig keine unzulässigen Betriebskosten mehr zu verrechnen.

Gerichtliche Entscheidungen

Das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof gaben der Arbeiterkammer in zwei Parallelverfahren Recht. Laut ORF.at betrifft der Vergleich den Zeitraum von 2021 bis 2024. Die AK Wien spricht von einem „wichtigen Signal für alle Mieterinnen und Mieter“, die sich gegen fehlerhafte Abrechnungen wehren wollen.

Reaktion und Folgen

Amisola will alle Betroffenen schriftlich über die jeweilige Rückzahlung informieren. Wer bereits ausgezogen ist, kann sich unter anfrage@bk-retour.at melden. Die AK fordert nun auch andere Vermieter auf, ähnliche Vertragsklauseln zu prüfen und unzulässige Betriebskosten zurückzuzahlen. In einer Stellungnahme heißt es, Vermieter sollen „ihre Verträge verbessern und zu viel verrechnete Beträge refundieren“.

Bereits im Herbst 2024 hatte die Arbeiterkammer hohe Rückzahlungen für Mieterinnen und Mieter in Salzburg, Graz und Wien erreicht. Grundlage waren neue OGH-Urteile zu Betriebskosten und Mieterhöhungen. 

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