Bildungskarenz-Aus: Das ändert sich jetzt
Inhalt
- Bildungskarenz wird abgeschafft
- Arbeitgeber müssen teilweise mitzahlen
- Deutlich strengere Voraussetzungen
- Sonderregel für Akademiker
- Direkter Wechsel aus Karenz nicht mehr möglich
- Mehr Geld für Geringverdiener
Ab sofort ist die bisherige Bildungskarenz Geschichte. Mit der neuen „Weiterbildungszeit“ startet ein komplett überarbeitetes Modell, das Arbeitnehmern Weiterbildungen ermöglichen soll. Während manche Beschäftigte künftig von höheren Förderungen profitieren, steigen gleichzeitig die Anforderungen deutlich.
Die Reform gilt als eine der größten Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung der vergangenen Jahre.
Bildungskarenz wird abgeschafft
Die frühere Bildungskarenz war in den vergangenen Jahren immer stärker in die Kritik geraten. Vor allem die hohen Kosten sorgten für Diskussionen. In Spitzenzeiten belastete das Modell das Budget mit mehr als 500 Millionen Euro jährlich.
Mit der neuen Weiterbildungszeit will die Bundesregierung nun gegensteuern. Für das Nachfolgemodell stehen künftig rund 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Arbeitgeber müssen teilweise mitzahlen
Wie bisher besteht auch bei der Weiterbildungszeit kein Rechtsanspruch. Wer die Förderung nutzen möchte, benötigt weiterhin die Zustimmung seines Arbeitgebers. Neu ist allerdings die finanzielle Beteiligung der Unternehmen.
Liegt das monatliche Bruttogehalt eines Beschäftigten über 3.465 Euro, müssen Arbeitgeber künftig 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen. Die Auszahlung selbst erfolgt weiterhin über das Arbeitsmarktservice (AMS).
Deutlich strengere Voraussetzungen
Besonders auffällig sind die verschärften Kriterien für den Bezug. Künftig wird stärker darauf geachtet, ob eine Ausbildung tatsächlich arbeitsmarktrelevant ist. Gefördert werden nur noch Weiterbildungen, die auch außerhalb des aktuellen Unternehmens verwertbar sind.
Außerdem müssen Beschäftigte vor dem Antrag mindestens zwölf Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen ist verpflichtend.
Sonderregel für Akademiker
Für Personen mit abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium gelten zusätzliche Anforderungen. Sie müssen vor einem Antrag auf Weiterbildungszeit mindestens vier Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Damit soll verhindert werden, dass unmittelbar nach einem Studium weitere geförderte Bildungsphasen folgen.
Direkter Wechsel aus Karenz nicht mehr möglich
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Eltern. Der direkte Übergang von einer Elternkarenz in die neue Weiterbildungszeit ist künftig ausgeschlossen. Wer die Förderung nutzen möchte, muss zunächst wieder in den regulären Arbeitsalltag zurückkehren.
Auch beim Umfang der Weiterbildung gelten neue Vorgaben. Die Ausbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen. Studierende müssen pro Semester mindestens 20 ECTS-Punkte nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten gelten erleichterte Regelungen. In diesen Fällen reichen mindestens 16 Wochenstunden aus.
Mehr Geld für Geringverdiener
Während die Voraussetzungen strenger werden, profitieren viele Menschen mit geringerem Einkommen finanziell. Anders als bei der früheren Bildungskarenz orientiert sich die Förderung nicht mehr ausschließlich am Arbeitslosengeld. Stattdessen gilt nun ein neues Stufenmodell.
Die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe beträgt im Jahr 2026 monatlich 1.286 Euro. Der zugrunde liegende Tagsatz liegt bei 41,49 Euro.
Je nach Einkommen und zusätzlichem Arbeitgeberbeitrag können Bezieher deutlich mehr erhalten. Im Idealfall sind Förderungen von bis zu 2.163 Euro monatlich möglich.