Wählen trotz Corona? Ja, aber bitte nicht atmen!
Corona-Infizierte dürfen Grundschulen eigentlich nicht betreten. Blöd nur, dass sich viele Wahllokale in Schulen befinden und eine Wahlkarte schriftlich nur bis maximal vier Tage vor der Wahl beantragt werden kann. Wer also am Freitag positiv getestet wird, könnte nicht wählen gehen. Das hat Gesundheitsminister Rauch nicht auf sich sitzen lassen und die neue Verordnung dahingehend bereinigt. Die Maske darf nun auch zu gesetzlich vorgeschriebenen Identifikationszwecken (wie bei einer Wahl) abgenommen werden. Somit dürfen nun auch Corona-Infizierte – trotz sogenannter „Verkehrsbeschränkung“ – am Sonntag (9. Oktober) zur Bundespräsidentenwahl gehen oder als Beisitzer fungieren.
Maske ab, Luft anhalten, Maske auf
Im Wahllokal ist verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Nur zur Identifikation darf/muss die Maske kurz abgenommen werden. Davor sollte man jedoch alle umstehenden Menschen über die Infektion informieren und nach Möglichkeit nicht sprechen, husten oder niesen. Möchte man die Verbreitung der Aerosole möglichst verhindern, müsste man aber auch die Luft anhalten.