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Leuchtende Rentiere| Credit: iStock.com/Nicola Colombo
Weihnachtsbeleuchtung: Kitsch ist erlaubt, solange das Einschlafen nicht behindert wird.
Weihnachtsbeleuchtung: Kitsch ist erlaubt, solange das Einschlafen nicht behindert wird.
iStock.com/Nicola Colombo

Weihnachtsbeleuchtung: Das ist erlaubt

09.12.2021 um 14:29, Rudolf Grüner
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Lichterketten und mehr: So darf ich meinen Balkon in der Weihnachtszeit dekorieren.

Blinkende Schneeflocken. Grell fluoreszierende Rentiere, die über die Fensterfront rasen. Ein Schneemann, der sich an den Balkon klammert. Oder aber ein Engel, der die frohe Botschaft mit ganzer Strahlkraft verbreitet und die Nachbarschaft mit großer Lichtstärke blendet: Wer durch Wien wandert, sieht, dass das Fest der Liebe immer mehr einem wahren Lichterrausch gleichkommt.

Geschmückt und beleuchtet wird auf Teufel komm raus. Der Lockdown hat die Wienerinnen und Wiener, die es jetzt noch mehr in den eigenen vier Wänden hält, noch mehr Lichterketten beschert. Doch nicht alles was gefällt – und manchmal die Anrainer zur hellen Weißglut treibt und den Weihnachtsfrieden stört – ist auch erlaubt.

Erlaubt: Kunst oder Kitsch

Grundsätzlich gilt: Alles was in den eigenen vier Wänden aufgestellt wird, darf auch eingeschaltet werden, stellt die Mietervereinigung klar. Auch der eigene Balkon oder die Dachterrasse darf weihnachtlich dekoriert werden – auch im Rahmen eines Mietverhältnisses. Und zwar mit Kunst oder Kitsch. „Solange es sich um ortsübliche Dekorationen handelt“ sei hier kein Einwand möglich, wie die Experten festhalten. Was darunter zu verstehen ist, ist dabei aber nicht präzise definiert.

Sichere Installation ist Grundvoraussetzung

Eindeutig ist das Reglement aber in Sachen Sicherheit und Schutz: Lichterketten und Weihnachtsschmuck müssen in den Außenbereichen so installiert werden, dass die Hausfassade nicht verletzt und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.

Recht auf dunkle Nachtruhe

Wenn der adventliche Lichterglanz den Schlaf raubt, kann man gegen die Lichterflut auf jeden Fall vorgehen. „Werden Mieter durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration eines Nachbarn am Schlaf gehindert, können diese dagegen vorgehen und verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden“, heißt es seitens der Mietervereinigung. Ratsam sei es aber zuerst das Gespräch mit den Deko-Fans zu suchen und so zu einer Einigung zu kommen.

Stiegenhaus ist Tabu

Sorgt ein Mieter im Stiegenhaus für weihnachtliche Stimmung, kann die Entfernung aber auf alle Fälle verlangt werden. Der Grund: Im allgemeinen Teil eines Hauses hat Weihnachten nichts verloren.

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