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Notarzt und Polizei stehen an einer Unfallstelle
In Lustenau kam es zu einem schweren Unfall, bei dem ein Radfahrer sein Leben verlor.
In Lustenau kam es zu einem schweren Unfall, bei dem ein Radfahrer sein Leben verlor.
APA-Images / fotokerschi / MARTIN SCHARINGER

Von LKW erfasst: Radfahrer stirbt an Unfallstelle

09.05.2026 um 10:55, Weekend Redaktion
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Freitagnachmittag kam es in Lustenau zu einem dramatischen Unfall: Ein LKW erfasste einen Radfahrer. Der 43-jährige Mann hatte keine Chance.

Auf der Reichsstraße L203 in Lustenau kam es am 08.05.2026 gegen 13:35 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein LKW und ein Radfahrer stießen im Bereich der Kreuzung Blumenaustraße zusammen. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall beim Abbiegen des Lastwagens. Der Vorfall forderte ein Todesopfer.

Kollision im Kreuzungsbereich

Ein LKW-Fahrer war auf der L203 aus Richtung Hard kommend in Richtung Zollamt Lustenau unterwegs. Beim Abbiegen nach rechts in die Blumenaustraße kam es zur seitlichen Kollision mit einem Radfahrer, der auf dem Fahrradstreifen am rechten Rand der Reichsstraße in derselben Fahrtrichtung fuhr. Der Radfahrer wurde dabei an der rechten Seite des LKW erfasst.

Reanimationsversuche ohne Erfolg

Eine Streife der Polizeiinspektion Lustenau begann unmittelbar nach dem Unfall mit Reanimationsmaßnahmen, die bis zum Eintreffen der Rettungskräfte fortgeführt wurden. Trotz aller Bemühungen verstarb der Radfahrer, ein 43-jähriger Mann, noch an der Unfallstelle. Die Rettung Dornbirn, die Rettung Hohenems sowie ein Notarzt waren im Einsatz.

Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei

Auch die Freiwillige Feuerwehr Lustenau war mit vier Fahrzeugen und rund 25 Einsatzkräften vor Ort. Mehrere Polizeistreifen sowie der Polizeihubschrauber Libelle und eine Drohne der Landespolizeidirektion Vorarlberg unterstützten die Arbeiten. Die L203 war im Kreuzungsbereich Reichsstraße/Blumenaustraße von etwa 13:40 Uhr bis 17:05 Uhr gesperrt.

Unfallsachverständiger angefordert

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ordnete die Beiziehung eines Unfallsachverständigen sowie die Obduktion des Verstorbenen an. Ein beim LKW-Fahrer durchgeführter Alkomattest verlief negativ.

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