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Lockdown für Ungeimpfte
Ab heute startet der Lockdown für Ungeimpfte.
Ab heute startet der Lockdown für Ungeimpfte.
iStock / martin-dm

Schützenhöfer: „Kann allgemeinen Lockdown nicht ausschließen“

15.11.2021 um 08:11, Melanie Ogris
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Heute startet der Lockdown für Ungeimpfte. Nun äußert sich der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer dazu.

Der bundesweite Lockdown gilt für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, und trat um Mitternacht in Kraft. Ausnahmen für die Ausgangsbeschränkungen gibt es etwa für Kinder unter zwölf Jahren. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren ist der „Ninja-Pass“ aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

Landeshauptmann Schützenhöfer findet den Lockdown richtig

„Wir dürfen jetzt die Nerven nicht verlieren, man darf auch nicht in Panik geraten. Die Situation ist ernst, ich kann einen allgemeinen Lockdown nicht ausschließen, aber wir müssen alles tun, um ihn zu verhindern. Deshalb müssen wir einen Schritt nach dem anderen setzen – der bundesweite Lockdown für Ungeimpfte ist wichtig und richtig. Wenn ich jetzt bei einem generellen Lockdown den schon Geimpften, der oder die sich immer an alle Regeln gehalten haben, mitbestrafe, wird die Motivation, diesen dritten Stich überhaupt zu empfangen, sinken. Wir sind noch nicht soweit, noch gehen wir davon aus, dass wir die Impfquote erhöhen können.“, sagt der steirische Landehauptmann.

Was dürfen Ungeimpfte noch?

Wird man als Ungeimpfter bei einem unerlaubten Aufenthalt im öffentlichen Raum erwischt, wird man von der Polizei bei der Gesundheitsbehörde angezeigt und muss mit einer Strafe von bis zu 1.450 Euro rechnen. Dementsprechend dürfen ungeimpfte Personen nur noch unter folgenden Bedingungen ihre Wohnung verlassen:

  • Erledigung von wichtigen Besorgungen
  • Arbeit und Ausbildung
  • Religiöse Bedürfnisse
  • Sportliche Betätigung (outdoor und ohne Kontakt zu anderen)
  • Hilfeleistung anderer Personen
  • Medizinische Versorgung bzw. Corona Impfung
  • Treffen einzelner, enger Angehöriger

2-G gilt künftig auch für den Handel, der über den täglichen Bedarf hinausgeht.

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