Direkt zum Inhalt
Florian Koch und Alexander Stangassinger | Credit: Stadt Hallein
Florian Koch und Alexander Stangassinger
Florian Koch und Alexander Stangassinger
Stadt Hallein
Promotion

Kautionsfonds der Stadt Hallein gestartet

21.05.2026 um 08:55, Online Promotion
min read
Die Stadt Hallein unterstützt Menschen mit geringem Einkommen seit 1. Mai mit einem eigenen Kautionsfonds beim Zugang zu leistbarem Wohnraum.

Die eigenen vier Wände sind Grundlage für ein stabiles Leben. In der Praxis scheitert der Einzug in eine neue Wohnung jedoch oft an der finanziellen Hürde der Kaution. Um

Halleinerinnen und Halleiner mit geringem Einkommen treffsicher zu unterstützen, setzte die Tennengauer Bezirkshauptstadt nach dem erfolgreichen Vorbild der Stadt Salzburg einen eigenen Kautionsfonds um.

Leistbarer Wohnraum

Ziel der Maßnahme ist es, Menschen mit geringem Einkommen beim Zugang zu leistbarem Wohnraum zu unterstützen und finanzielle Hürden beim Wohnungswechsel abzufedern. Insgesamt stellt die Stadt im aktuellen Budget 20.000 Euro dafür zur Verfügung.

„Niemand in unserer Stadt soll auf eine passende Wohnung verzichten müssen, nur weil die finanziellen Mittel für die Kaution fehlen“, betont Sozialstadtrat Florian Koch, denn ein Umzug dürfe nicht zur Schuldenfalle werden.

Auch Bürgermeister Alexander Stangassinger sieht im neuen Fonds eine wichtige soziale Unterstützung: „Mit dem Kautionsfonds setzen wir eine konkrete Maßnahme um, damit Wohnen in unserer Gemeinde für alle Generationen und Einkommensschichten finanzierbar bleibt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Florian Koch und Alexander Stangassinger | Credit: Stadt Hallein

Wer Anspruch auf den Fonds hat

Das zinsenlose Darlehen richtet sich an Personen mit Hauptwohnsitz in Hallein, deren Einkommen unter festgelegten Grenzen liegt. Unterstützt werden können sowohl private als auch genossenschaftliche oder stadteigene Mietwohnungen. Voraussetzung ist, dass die neue Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird und ein gültiger Mietvertrag oder ein verbindliches Mietanbot vorliegt.

Bis zu 2.000 Euro Unterstützung

Die Förderung beträgt bis zur Hälfte der erforderlichen Mietkaution und kann maximal 2.000 Euro ausmachen. Die Rückzahlung erfolgt in maximal 36 Monatsraten. Die Auszahlung des Darlehens ergeht direkt an die Vermieterin oder den Vermieter, sobald der Einzug mittels Meldezettel nachgewiesen wurde.

Antragstellung über das Wohnungsamt

Die Antragstellung erfolgt über das Wohnungsamt der Stadt Hallein. Dort liegen die Formulare bereits auf, zusätzlich werden sie in Kürze auch online verfügbar sein. Für den Antrag sind unter anderem Einkommensnachweise, ein Mietvertrag beziehungsweise Mietanbot sowie weitere persönliche Unterlagen erforderlich.

Mit dem neuen Kautionsfonds schafft die Stadt Hallein eine gezielte und unbürokratische Unterstützung für Menschen, die ohne Hilfe Schwierigkeiten hätten, eine neue Wohnung zu beziehen.

Kontakt

Stadtgemeinde Hallein
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 0
Mail: stadtamt@hallein.gv.at
Web: www.hallein.gv.at

Stadt Hallein Logo

more